Der neu zusammengesetzte Verwaltungsrat von Meyer Burger überprüft Geschäftsmodell und Unternehmensstrategie grundlegend. Die Ergebnisse dieser Strategieüberprüfung werden zu gegebener Zeit bekannt gegeben.
Dr. Hans Brändle, Meyer Burger CEO, sagt dazu: „Ich bin enttäuscht von den Resultaten des ersten Halbjahres 2019. Allerdings ist mit unserer an REC gelieferten Heterojunction und SmartWire-Zellverbindungstechnologie der entscheidende Durchbruch gelungen: Auf der Intersolar im Mai 2019 wurde ein wegweisendes neues Solarmodul vorgestellt, das die PERC-Konkurrenz bezüglich Energieausbeute weit hinter sich lässt. Das mit unserer Technologie produzierte Modul kann zu sehr wettbewerbsfähigen Kosten hergestellt werden und erreicht eine branchenführende Moduleffizienz. Die erste Fertigungslinie wird in Kürze die Serienproduktion aufnehmen, und die Module finden bereits starke Nachfrage im Highend Segment. Dieser Erfolg verschafft uns neue strategische Möglichkeiten."
Dr. Remo Lütolf, Verwaltungsratspräsident von Meyer Burger, ergänzt: „Die Geschäftsentwicklung im ersten Semester 2019 unterstreicht die Notwendigkeit, unser Geschäftsmodell und unsere Strategie zu hinterfragen. Für die Zukunft werden wir alle strategischen Optionen prüfen. Dazu gehören Gespräche mit industriellen Partnern, um neue Geschäftsmodelle zu entwickeln, die nachhaltigen Mehrwert für unser Unternehmen und unsere Aktionäre schaffen."
Den konsolidierten Halbjahresbericht 2019 mit den detaillierten Informationen zum Halbjahresergebnis wird Meyer Burger am 15. August 2019 publizieren.
THIS PRESS RELEASE IS NOT BEING ISSUED IN THE UNITED STATES OF AMERICA AND SHOULD NOT BE DISTRIBUTED DIRECTLY OR INDIRECTLY TO U.S. PERSONS OR PUBLICATIONS WITH A GENERAL CIRCULATION IN THE UNITED STATES OF AMERICA. THIS PRESS RELEASE DOES NOT CONSTITUTE AN OFFER OR INVITATION TO SUBSCRIBE FOR, EXCHANGE OR PURCHASE ANY SECURITIES. IN ADDITION, THE SECURITIES OF MEYER BURGER TECHNOLOGY LTD HAVE NOT BEEN AND WILL NOT BE REGISTERED UNDER THE UNITED STATES SECURITIES ACT OF 1933, AS AMENDED (THE “SECURITIES ACT”), OR ANY STATE SECURITIES LAWS AND MAY NOT BE OFFERED, SOLD OR DELIVERED WITHIN THE UNITED STATES OR TO U.S. PERSONS ABSENT REGISTRATION UNDER OR AN APPLICABLE EXEMPTION FROM THE REGISTRATION REQUIREMENTS OF THE UNITED STATES OF AMERICA SECURITIES LAWS.
Diese Medienmitteilung kann auf die Zukunft bezogene Aussagen, wie zum Beispiel Erwartungen, Pläne, Absichten oder Strategien betreffend der Zukunft enthalten. Solche Aussagen sind mit Unsicherheiten und Risiken behaftet. Der Leser muss sich daher bewusst sein, dass solche Aussagen von den zukünftigen tatsächlichen Ereignissen abweichen können. Sämtliche auf die Zukunft gerichtete Aussagen in dieser Medienmitteilung beruhen auf Daten, die Meyer Burger Technology AG zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Medienmitteilung vorlagen. Die Gesellschaft übernimmt keinerlei Verpflichtung, zukunftsorientierte Aussagen in dieser Medienmitteilung zu einem späteren Zeitpunkt aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder Ähnlichem zu aktualisieren.