Mit der Rechtskraft des Urteils ist auch das Rekapitalisierungsprogramm der Gesellschaft endgültig und erfolgreich vollzogen.
Die Änderungen der Anleihensbedingungen treten am 17. März 2017 in Kraft. Die Anleihensgläubiger können sich über das Inkrafttreten der Änderungen der Anleihensbedingungen und des effektiven Anpassungsdatums in Übereinstimmung mit Artikel 10 der Anleihensbedingungen auch auf der Website der SIX Swiss Exchange AG informieren:
https://www.six-exchange-regulation.com/de/home/publications/official-notices.html
Link zu früheren Medienmitteilungen der Gesellschaft betreffend Urteil des Obergerichts des Kantons Bern (vom 20. Januar 2017) und der Anpassung des Wandelpreises (vom 30. Januar 2017):
http://www.meyerburger.com/ch/de/meyer-burger/medien/
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