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Verwaltungsvereinfachung in der Metropolregion Rhein-Neckar kommt voran

Einheitliche Behördennummer 115 gut angelaufen / Vorschläge der regionalen Ausländerbehörden halten Einzug auf Bundesebene / Neues E-Government-Gesetz erweitert Spielräume

(PresseBox) (Mannheim, )
Das E-Government-Modellvorhaben zur Verwaltungsvereinfachung in der Metropolregion Rhein-Neckar (MRN) ist im vergangenen Jahr gut vorangekommen. Das ist das Fazit der 7. Regionalkonferenz "Wirtschaft trifft Verwaltung", die heute in der Rhein-Neckar-Arena in Sinsheim stattfand. Über 200 Verwaltungsfachleute aus Bund, Län-dern und Kommunen sowie Vertreter von Unternehmen aus der MRN trafen sich, um Zwischenbilanz für das bereits seit zwei Jahren laufende Modellvorhaben zu ziehen, das auch bundesweit Beach-tung gefunden hat. Projekte wie die im Mai eingeführte einheitliche Behördennummer 115 oder das länderübergreifende Internet-Portal "Verwaltungsdurchklick" haben den Zugang von Bürgern und Unter-nehmen zu den Angeboten der Behörden vereinfacht. Den Weg zu effizienteren Abläufen in Unternehmen und Behörden eröffnet zum Beispiel das jüngst mit dem Innovationspreis des Beamtenbundes ausgezeichnete "P23R"-Prinzip für den automatisierten Datenaustausch bei Berichtspflichten. Die von den 22 Ausländerbehörden der MRN gemeinsam erarbeiteten Vorschläge zur beschleunigten Einreise von ausländischen Fachkräften wurden im Juni 2012 von der Innenministerkonferenz ausdrücklich begrüßt. Eine entsprechende Änderung der Aufenthaltsverordnung auf Bundesebene ist dadurch angestoßen worden.

"Die Metropolregion Rhein-Neckar steht für gelebten Föderalismus. Die Verwaltungen aus den drei Bundesländern kooperieren unterei-nander und auch mit den Unternehmen. Diese enge Partnerschaft ist vorbildlich und ermöglicht bislang nicht gekannte Formen der Zusammenarbeit", bilanzierte SAP-Vorstandsmitglied Dr. Werner Brandt zum Auftakt. Brandt ist im Vorstand des Vereins Zukunft Metropolregion Rhein-Neckar verantwortlich für die Themen E-Government und Verwaltungsvereinfachung.

Auf der Tagesordnung standen am Vormittag zudem die nächsten Schritte zur grenzüberschreitenden Verwaltungsvereinfachung in der MRN und das neue E-Government-Gesetz des Bundes. Am Nachmittag hatten die Teilnehmer Gelegenheit, in Fachforen aktuelle Trends und Projekte zu diskutieren, zum Beispiel den Einsatz von "Social Media" im Austausch mit Bürgern.

"Die Informationstechnologien haben rasanten Einzug in alle Bereiche des alltäglichen Lebens gehalten. Die Verwaltungen müssen diesem Trend mit neuen nutzerfreundlichen Angeboten begegnen. Das regionale E-Government-Modellvorhaben ist wichtiger Takt- und Innovationsgeber auf diesem Weg", so Dr. Peter Kurz, Oberbürgermeister der Stadt Mannheim und Vorstandsmitglied des Vereins Zukunft Metropolregion Rhein-Neckar.

Behördennummer 115: Neuer Service überzeugt

Anrufer Seit Mitte Mai erhalten 1,7 Mio. der 2,4 Mio. Einwohner der Region unter der vorwahlfreien Rufnummer 115 schnell und unkompliziert Auskunft zu ihren Verwaltungsanliegen (z.B. Verlust des Personalausweises, Kfz-Anmeldung, Antrag auf Elterngeld). Nach ersten Rückmeldungen schätzen die Anrufer sowohl die gute Erreichbarkeit als auch die hohe Qualität des neuen Angebots. Die Service-Center in Ludwigshafen, Mannheim und Heidelberg sind montags bis freitags durchgängig von 8 bis 18 Uhr besetzt. Im regionalen Service-Center Ludwigshafen gingen in den ersten sechs Monaten über 7.000 Anrufe ein. Durchschnittlich dauert es nur 17 Sekunden bis das Gespräch persönlich angenommen wird. 85 Prozent der Anliegen werden sofort und abschließend beantwortet. Das Service-Center Ludwigshafen ist zentrale Anlaufstelle für Einwohner aus 74 Kommunen links und rechts des Rheins (neben Frankenthal, Ludwigshafen und Speyer auch Kommunen aus dem Kreis Bergstraße, Rhein-Neckar-Kreis, Rhein-Pfalz-Kreis). Heidelberg und Mannheim sind mit eigenen Service-Centern in den regionalen 115-Verbund eingebunden. Mittelfristig sollen weitere Partner von den Vorteilen der einheitlichen Behördennummer überzeugt werden, so dass die 115 künftig für alle Einwohner der MRN erreichbar ist.

Ausländerbehörden gemeinsam für Willkommenskultur

Die Zusammenarbeit der Kommunen zur Verwaltungsvereinfachung hat sich auch im Projekt "Einreiseoptimierung" bewährt. Im Rahmen des E-Government-Modellvorhabens erarbeiteten die 22 Ausländer-behörden der MRN gemeinsam Vorschläge, wie die Visavergabe an Fachkräfte aus dem nichteuropäischen Ausland beschleunigt und vereinfacht werden kann. Die Innenministerkonferenz beriet im Juni 2012 über diese Empfehlungen und regte eine Änderung der Aufenthaltsverordnung auf Bundesebene an. Zusätzlich unterzeichne-ten alle 22 Ausländerbehörden der MRN ein Positionspapier für eine kundenfreundlichere Verwaltungspraxis. Mit verschiedenen Maßnahmen wollen sie ihren Beitrag zu einer gelebten Willkommenskultur und einer erfolgreichen Zuwanderungspolitik leisten. So sollen die Beschäftigten etwa in Verwaltungsenglisch geschult, ein regi-onsweit einheitlichen Antragsformular genutzt oder das Einreise-Verfahren verständlich auf dem regionalen Internet-Portal "Verwaltungsdurchklick" erläutert werden. Großes Beschleunigungspoten-zial wird zudem in der elektronischen Abwicklung des Visumverfahrens gesehen. Ein Antrag wird zumeist innerhalb von zwei bis vier Stunden bearbeitet. Durch Übermittlungs- und Wartezeiten verlän-gert sich die Prozessdauer derzeit jedoch auf durchschnittlich sechs Wochen.

Neues E-Government-Gesetz erleichtert Kommunikation

Wichtige Impulse für den Bürokratieabbau erhoffen sich die regionalen Akteure daher vom neuen E-Government-Gesetz des Bundes, das im ersten Halbjahr 2013 in Kraft treten soll. Bei der Regional-konferenz erläuterte Ministerialdirektorin Beate Lohmann (Bundes-ministerium des Innern) die wichtigsten Eckpunkte des Gesetzent-wurfs. So sollen künftig etwa neben der wenig verbreiten qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) auch andere sichere Technologien als elektronischer Ersatz für die Schriftform zugelassen werden (z.B. De-Mail). Viele E-Government-Angebote erfordern noch immer zusätzlich den traditionellen Postweg, weil die Schriftform und somit eine eigenhändige Unterschrift vorgeschrieben ist. Das E-Government-Gesetz birgt das Potenzial, dieses große Hindernis für E-Government zu beseitigen, in dem es die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation von Bürgern und Unternehmen mit den Verwaltungen erleichtert.

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