MEDIQON hat die GKV-Statistikdaten nach §275c Abs. 4 SGB V im Verlauf analysiert und verbildlicht: So sind die Verlustquoten seit Beginn der Veröffentlichung der Statistikdaten im Schnitt um 6% auf nunmehr 54% angestiegen, sodass eine gezielte Fallselektion durch die Kassen anzunehmen ist. Somit ist der Großteil der Kliniken in Deutschland von den geplanten Strafzahlungen ab 2022 betroffen.
Machen Sie sich selbst ein Bild und gelangen Sie zu den wichtigsten Erkenntnissen unter: https://mediqon.de/medizinischer-dienst-public/.
Folgende Fragestellungen können Sie sich u.a. hierbei beantworten:
- Welche Quoten-Entwicklung zeigen die einzelnen Regionen auf?
- Wie verhalten sich die Verlustquoten Ihrer Wettbewerber?
- Welche Kliniken mit welcher Bettenanzahl haben besonders hohe Quoten zu verzeichnen?
Ein Aspekt des MDK-Reformgesetzes - des Gesetzes "für bessere und unabhängigere Prüfungen" - beinhaltet, dass sich die zulässige quartalsbezogene Prüfquote der Krankenkassen ab 2022 an der vorangegangenen Verlustquote je Klinik (Anteil beanstandeter Rechnungen) orientieren wird. Liegt die Verlustquote in einem bestimmten Bereich, so haben Krankenhäuser zukünftig Strafzahlungen (mind. 300€ pro beanstandeter Rechnung) an die Krankenkassen zu entrichten, sodass die monetären Auswirkungen für die Kliniken verheerend sein können.