Die Lösung: Ein Gutschein vom Online-„Wunschpalast“ (www.wunschpalast.net).
Dort stehen über 1.000 Geschenkideen aus ganz unterschiedlichen Lebensbereichen zur Auswahl – von Wohnkultur über Sport & Wellness, Schmuck & Accessoires, Freizeit & Spiel, Reisen & Erlebnis, Multimedia, Unterhaltung bis zu Lifestyle & Genuss. Dabei wird der Wert auf dem Gutschein nicht in Euro dargestellt, sondern in der Wunschpalast-Währung Kronen (in Form einer stilisierten Königskrone). Schließlich entfernt man ja auch das Preisetikett, bevor man ein Geschenk überreicht!
Als Schenkender legen Sie fest, wer den Gutschein erhalten soll und über welchen Betrag. Auf dem Gutschein erscheinen der Name des Beschenkten und der Gutscheincode sowie der Name des Schenkenden. Der Beschenkte ruft mit den Informationen auf dem Gutschein die Webseite vom Wunschpalast auf, sucht sich etwas Schönes aus und bestellt sein Wunschgeschenk. Ganz einfach und natürlich ohne versteckte Zusatzkosten!
Sie können dem Beschenkten den Gutschein sofort per E-Mail zukommen lassen – so eignet sich ein Wunschpalast-Gutschein auch hervorragend als Last-Minute Geschenk für Weihnachten! Natürlich kann man sich auch selbst als Adressaten eintragen und den Gutschein dann persönlich übergeben.
„Wer einen Gutschein schenkt, schenkt Flexibilität – die Beschenkten können sich etwas aussuchen, was ihnen gefällt. Auch zeitlich geht es nicht
flexibler: Der Wunschpalast ist ganzjährig rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche geöffnet“, erklärt Dr. Detlev Fey, Vorstand der Magmapool Sales & Marketing Services AG, die das Portal betreibt.