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MACH AG

Für digitale Betriebsprüfung mit MACH GDPdU gut gerüstet

Lösung des Software- und Beratungshauses voll kompatibel zur Prüfsoftware IDEA - Digitaler Zugriff auf allen vom Gesetzgeber geforderten Wegen

(PresseBox) (Lübeck, )
Unternehmen, die mit Software-Produkten der MACH AG arbeiten, können der nächsten Steuerprüfung gelassen entgegen blicken. Das gilt auch, wenn der Steuerprüfer im Rahmen der „Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen“ (GDPdU) den digitalen Zugriff auf steuerlich relevante und digital erzeugte Daten verlangt. Zum Hintergrund: Unternehmen sind nach GDPdU verpflichtet, ihre steuerrelevanten Daten und Dokumente mindestens sechs bis zehn Jahre digital vorzuhalten und auf Anfrage des Steuerprüfers elektronisch zur Verfügung zu stellen. Umfassende Unterstützung bietet das Produkt MACH GDPdU. Die Zusatzanwendung der integrierten MACH Software ermöglicht es, Daten aus der MACH Software zu extrahieren und in maschinell auswertbarer Form für die Übergabe auf Datenträgern bereitzustellen. Zudem erlaubt die Anwendung einen gezielt auf prüfungsrelevante Daten begrenzten Online-Zugriff.

Die Lösung orientiert sich am vom Bundesfinanzministerium empfohlenen Audicon-Standard und ist zu der von den Steuerprüfern genutzten Prüfsoftware IDEA kompatibel. Mit dem Tool können sämtliche prüfungsrelevanten Daten aus der Buchhaltung elektronisch selektiert und kompakt zur Verfügung gestellt werden. Neben den benötigten Belegen und Auswertungen des Rechnungswesens sind dies auch die prüfungspflichtigen Dokumente. Daten aus der Materialwirtschaft sowie der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) werden - sofern sie prüfungsrelevant sind - ebenfalls als GDPdU-relevant identifiziert. Die Software unterstützt den digitalen Zugriff auf allen vom Gesetzgeber geforderten Wegen, ermöglicht also neben der Datenträgerüberlassung den „unmittelbaren“ und „mittelbaren“ Datenzugriff. Beim „unmittelbaren“ Datenzugriff greift der Prüfer auf die Daten direkt mit der im Unternehmen genutzten Software zu. Beim mittelbaren Datenzugriff erfolgt die Auswertung mit Unterstützung des Steuerpflichtigen oder seiner Hilfsperson.

„Besonders benutzerfreundlich ist, dass die Software die Prüfungsrelevanz von Daten der Buchhaltung bereits beim Buchen erkennt“, erläutert Guido Thöne, Prokurist bei der MACH AG. Diese Belege bilden den Grundstock für die spätere Selektion des Prüfdatenbestandes. Bei der Recherche werden auch die bereits im Produktivsystem vorhandenen Belege einbezogen. Zudem werden auch Dokumente, die mit einem prüfungsrelevanten Beleg verknüpft werden, automatisch als GDPdU-relevant definiert und für den jeweiligen Datenzugriff gekennzeichnet. Geschäftsvorfälle können so in ihrer Gesamtheit als steuerlich relevant identifiziert und bearbeitet werden. Thöne: „Kunden profitieren bei der digitalen Betriebsprüfung mit Unterstützung von MACH GDPdU davon, dass sich der zeitliche Aufwand für die Beteiligten reduziert und sich damit die Kosten verringern.“
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