Die Virtuelle Poststelle stellt als zentrales Security-Gateway und Kommunikations-Server über standardisierte Schnittstellen Sicherheitsdienste für die gesicherte Kommunikation zwischen Behörden und externen Kommunikationspartnern bereit. Sie gewährleistet einen sicheren E-Mail-Verkehr und bietet zentrale Postfachlösungen. Der Web InformationManager ermöglicht die durchgehende interne elektronische Antragsbearbeitung und Aktenführung sowie über die Anbindung an die Virtuelle Poststelle eine sichere, vertrauliche und rechtsverbindliche Kommunikation mit den externen Prozessbeteiligten ohne Medienbruch.
Beim BVL können Antragsteller das Antragsformular auf elektronischem Weg unter Nutzung des Formular-Management-Systems (FMS) - einer Erweiterung der BundOnline Basiskomponente Formularserver - über das Portal des BVL einreichen. Wegen der hohen Sicherheitsanforderungen wird hierzu das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach der Virtuellen Poststelle genutzt. Für das weitere Zulassungsverfahren Pflanzenschutzmittel ist ein eigenes Portal vorgesehen, das in den Internetauf-tritt des BVL eingebettet wird. Das Portal ist zentraler Übergabepunkt für alle Dokumente, die im Rahmen des Zulassungsverfahrens zwischen dem BVL und allen externen Partnern ausgetauscht werden. Grundsätzlich werden alle Dokumente elektronisch über das Portal in Verbindung mit der Virtuellen Poststelle transferiert. Dies gilt für eingehende und abgehende Sendungen. Alle Dokumente werden dem jeweiligen Vorgang im Web InformationManager zugeordnet.
Neben der Virtuellen Poststelle wurde die BundOnline-Basiskomponente Zahlungsverkehrsplattform an den Web InformationManager angebunden. Damit bietet das integrierte System eine ideale Basis für erfolgreiches E-Government. Neben dem BVL haben sich mit der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft und dem Bundesamt für Sera und Impfstoffe zuletzt drei Bundesbehörden entschieden, beim Umstieg auf die elektronische Vorgangsbearbeitung und Aktenführung auf den Web InformationManager von MACH® zu setzen.