AES – Stichtag 01. Juli 2009 – Ausfuhren nur noch digital
Sind Sie vorbereitet?
Zum 01. Juli 2009 löst das elektronische Ausfuhrverfahren Atlas Export System (AES) das herkömmliche Papierverfahren ab. Das gute alte Einheitspapier, der Vordruck 0733 hat dann ausgedient. Die Einführung von AES bringt wesentliche Änderungen bei der praktischen Abwicklung von Ausfuhrvorgängen mit sich. Ein wichtiger Gesichtspunkt hierbei ist die Umsetzung von Kontrollmaßnahmen im Rahmen der Zollsicherheitsinitiative und die Anwendung von Prüfmöglichkeiten durch die Zollverwaltung. Aktuelle EU Initiativen zur Sicherung der internationalen Lieferkette (Einführung des AEO, elektronische Vorabanmeldungen) stellen eine große Herausforderung an die im Export beteiligten Unternehmen dar.
Seit dem 01. August 2006 kann AES von Unternehmen genutzt werden. Hier hat sich gezeigt, dass insbesondere die Abwicklung von AES an deutschen Flughafenzollstellen zu Problemen geführt hat.
Tausende von Ausfuhrvorgängen sind hier nicht richtig erledigt worden. Es drohen vom Zoll verhängte Bußgelder. Wegen fehlender Ausgangsvermerke können die Exporteure die Umsatzsteuerbefreiung für die Ausfuhren nicht geltend machen.
Da die Umstellung auf das neue elektronische Verfahren AES einen zeitlichen Vorlauf erforderlich macht, sollten Sie unbedingt jetzt die entsprechenden Maßnahmen einleiten. Unternehmen müssen sich darüberhinaus mit weitreichenden Auswirkungen auf innerbetriebliche Prozesse, die AES mit sich bringt, auseinandersetzen.
Es gilt neben den Risiken auch, die Chancen von AES zu erkennen.
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