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Schimmelpilz in der Mietwohnung! Was ist zu tun?

(PresseBox) (Solingen, )
Erst vor ein paar Wochen sind Sie eingezogen. Mit viel Mühe haben Sie alles frisch und farbenfroh renoviert. Die neue Wohnung gefällt Ihnen und Sie begannen bereits, sich zu Hause zu fühlen. Dann folgt aus heiterem Himmel die unerwartete Entdeckung. Die hässlichen, dunklen Flecken, die sich auf den frisch bepinselten Wänden breitmachen, stammen ganz eindeutig vom Schimmelpilz. Der Pilz sieht nicht nur ausgesprochen schlecht aus, er macht sich auch durch seinen Geruch bemerkbar. Was um alles in der Welt haben Sie falsch gemacht, dass sich diese Bakterien in der neuen Wohnung ausbreiten konnte?

Wenn sich zu viel Feuchtigkeit ansammelt, sind die Voraussetzungen für die Existenz des Schimmelpilzes gegeben. Oft zeigen sich die hässlichen Flecken, wenn es vorher zu Rohrbrüchen oder anderen Wasserschäden kam. Auch fehlerhaftes Mauerwerk oder beschädigte Dächer können die Ursache für zu viel Nässe in der Wohnung sein. Neben der Feuchtigkeit benötigen die Schimmel-Bakterien organische Stoffe als Nährboden für ihre Entwicklung. Dazu gehören Holz, Tapeten, Dämmmaterialien, oder angesammelter Hausschmutz und Staubgebilde. Lieblingsplätze des Schimmels sind Räume mit hohem Anteil an Kondensationswasser, wie Badezimmer, Küche oder in der unmittelbaren Umgebung der Fenster. Der Schimmelpilz nimmt keine Rücksicht – wenn die vorgefundenen Gegebenheiten seinen Vorstellungen entsprechen, dann breitet er sich aus. He, das ist das Kinderzimmer – das ist dem Schimmelpilz egal! Wo immer der Schimmel sich in der Mietwohnung einrichtet, Sie sollten ihm so schnell wie möglich den Garaus machen!

Der Schimmel an der Wand ist viel mehr als hässlicher Wandschmuck. Die Sporen, die von den Bakterien ausgestoßen werden, können zur erheblichen Belastung Ihrer Gesundheit werden. An Beschwerden sind bekannt: Brennende Augen, allergische Reaktionen der Atemwege, Hautausschlag und Pickelbildung, Kopfschmerzen, Erschöpfung, Schlafprobleme und Magen-Darm-Beschwerden. Gesunde Menschen werden kaum Probleme haben, ein paar Tage mit den Schimmelbakterien zusammen zu verbringen. Doch leichter angreifbare Personen wie Kleinkinder, bereits erkrankte Mitglieder der Familie oder Menschen mit schwachem Immunsystem sind hochgradig gefährdet.

Mieter aufgepasst: Schimmel in ihrer Wohnung kann einen Rattenschwanz an Kosten nach sich ziehen.

Da es sich um eine Mietwohnung handelt, ist besondere Aufmerksamkeit erforderlich, damit’s für Sie nicht kompliziert und teuer wird. Dringende Empfehlung: Sobald Sie den Schimmelbefall entdeckt haben, sollten Sie sein Vorhandensein dem Vermieter melden – am besten sogar in schriftlicher Form. Denn die Gründe für den plötzlichen Ausbruch des Schimmels können sehr unterschiedlich sein. Es ist aber wichtig, diese Frage zu klären, um herauszufinden, wer für die Beseitigung verantwortlich ist und die Säuberung bezahlt. Die Beweislast liegt dabei beim Vermieter. Sie als Mieter sind für die Folgekosten durch den Schimmelbefall erst dann zuständig, wenn Ihnen der Vermieter nachweisen kann, dass Sie ihn verursacht haben.

Oft versuchen Vermieter die Mieter in die Verantwortung zu bringen. Typische Vorwürfe sind: Der Mieter würde sich beim Heizen und Lüften nicht korrekt verhalten. Falsches Lüften und Heizen bildet oft die Basis für Schimmelbildung. Oder er argumentiert, die Möbel wären zu dicht an die Wand gestellt, sodass keine Lüftung stattfinden kann.

Als Mieter sollten Sie den bestehenden Sachverhalt sorgfältig prüfen. Denn auch der Vermieter kann schuld tragen am Objekt des Ärgernisses: Wurde das Haus fachgerecht saniert? Ist das Gebäude zuverlässig abgedichtet? Gab es in letzter Zeit einen Wasserschaden im Mauerwerk? Wie sieht es aus bei den Lüftungsbedingungen, die sich – z. B. durch den Einbau neuer Fenster – geändert haben könnten?

Wenn Sie glaubhaft darstellen, dass Sie oft und regelmäßig gelüftet haben und unnötige Feuchtigkeit, wie z. B. Wäsche zum Trocknen, in Ihrer Mietwohnung vermieden haben, wird dem Vermieter die Beseitigung des Schimmels übernehmen und die Kosten dafür tragen.

In diesem Fall haben Sie ein Anrecht auf Mietminderung. 

Wenn es allerdings so kommt, dass Sie als Mieter als Verursacher des Schimmels ermittelt werden, dann sollten Sie – vorwiegend bei größeren Schimmelflächen – einen Experten mit der Reinigung beauftragen.

Die Nr. 1 im Land ist der www.schimmelprotektor.de, Deutschlands führende Plattform. Ein Experte ist auch in Ihrer Nähe und er wird sich schnell und ohne Aufwand Ihrer Aufgabe widmen.

Der Schimmelprotektor hat zudem den Vorteil, dass er vollkommen giftfrei arbeitet und ohne bedenkliche Chemie auskommt. Eingesetzt wird das vielfach ausgezeichnete Desinfektionsmittel ANOSAN ECO®. Um den Bestand an Schimmelbakterien rigoros und ohne jeden Rückstand auszumerzen, setzt der Schimmelprotektor eine künstliche Vernebelung ein. Dabei wird der entsprechende Raum für wenige Minuten in einen  dichten Nebel gehüllt, dem das Präparat ANOSAN ECO® zugefügt wurde. Der Nebel dringt auch in allerkleinste Verstecke, spürt die Bakterien auf und erfüllt seinen Auftrag. Mit ANOSAN ECO® haben Sie die Gewähr, nachhaltig von der Schimmelplage befreit zu sein. 

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