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Jurex GmbH

Jurex darf nicht ausgeschlossen werden

Urteil des OLG Düsseldorf gegen Auftragsvergabe der Stadt Köln

(PresseBox) (Erkelenz, )
Mit einer Beschwerde wehrte sich der auf förmliche Zustellungen für Behörden spezialisierte private Postdienstleister Jurex GmbH gegen den Ausschluss von einer Auftragsausschreibung durch die Stadt Köln. Der Senat des Oberlandesgerichts Düsseldorf urteilte jetzt, dass die Jurex GmbH von der Ausschreibung nicht auszuschließen sei. Das schriftliche Urteil wird am 6. Juli dieses Jahres erwartet.

Nachdem die teilweise Aufhebung des Postmonopols 1998 auch privaten Zustelldiensten die Auslieferung förmlicher Zustellungen gestattet, hat die Stadt Köln im September 2004 diese Postdienstleistungen öffentlich und europaweit ausgeschrieben. Der Auftragswert beläuft sich auf über 2 Mio. Euro pro Jahr. Acht Bieter beteiligten sich an der Ausschreibung – sieben private Zustelldienste und die Deutsche Post AG. Seit Jahren werden die privaten Anbieter, die in der Regel - bei gleich bleibender Qualität der Dienstleistung - erheblich kostengünstiger arbeiten, bundesweit von zahlreichen Behörden zur Verringerung des wirtschaftlichen Drucks auf die öffentlichen Haushalte eingesetzt.

Angesichts der Sparmöglichkeiten für die Stadt Köln war das Ergebnis nach Sichtung der in verschlossenen Umschlägen einzureichenden Angebote umso erstaunlicher: Die Verwaltung der Domstadt schloss alle, bis auf einen einzigen Bieter, mit unterschiedlichen Gründen von der Ausschreibung aus. Der verbleibende Bieter, dem die Stadt Köln auch den Zuschlag erteilen wollte, war ausgerechnet der bisherige und teuerste Anbieter, die Deutsche Post AG.

Als einziges privates Postzustellunternehmen beanstandete die Jurex GmbH den Ausschluss wegen vermeintlicher Änderung der Verdingungsunterlagen. Damit leitete sie ein Nachprüfungsverfahren ein, das mit einem hohen finanziellen Risiko verbunden war. Die Vergabekammer der Stadt Köln bestätigte die Auffassung der Vergabestelle der Stadt Köln und wies den Antrag der Jurex GmbH zurück. Jurex gab nicht auf und reichte Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf ein. In der Verhandlung am 8. Juni 2005 kam dieses zu einem völlig anderen Ergebnis: Der Senat des OLG Düsseldorf urteilte, dass die Jurex GmbH nicht auszuschließen ist, dagegen aber das Angebot der Deutsche Post AG wegen Änderung an den Verdingungsunterlagen vom Wettbewerb auszuschließen sei. Das schriftliche Urteil wird am 06.07.2005 erwartet.

Die Jurex GmbH ist nun der einzig verbleibende Bieter in diesem Wettbewerb und es bleibt abzuwarten, ob der Erkelenzer Postdienstleister mit seinem erheblich günstigeren Angebot den Zuschlag von der Stadt Köln erhalten wird.

Jurex GmbH

Der Jurex-Konzern ist ein mittelständisches, eigentümergeführtes Unternehmen, das 2002 gegründet wurde. Jurex hat sich auf die Auslieferung so genannter förmlicher Zustellungen für Justiz und Verwaltung spezialisiert. In seiner über dreijährigen Firmengeschichte, hat der Jurex-Konzern einen rasanten Anstieg seiner Geschäftstätigkeit erlebt und ist zu einem Unternehmen mit fast 1000 fest angestellten Mitarbeitern gewachsen. Der alternative Postdienstleister betreut heute bundesweit über 850 Vertragspartner mit 45 firmeneigenen Standorten.

Weitere Informationen unter: www.jurex.org

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