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Rechtsanwalt und IT-Experte Wilfried Reiners spricht im März in Bielefeld über die rechtlichen Aspekte der Einführung von mobilen Engeräten.

JOBRI nimmt den Informationsauftrag ernst. Die Verkaufszahlen der mobilen Endgeräte sprechen für sich. Der Absatzmarkt von herkömmlichen Desktop PCs und Notebooks träumt nur noch von solchen Dimensionen!

(PresseBox) (Bielefeld, )
Es geht um die Tablets und Smartphones, kurz: „Mobile Devices“. Kein Unternehmen kann sich vor der Konsumerisierung verschließen und ebenso wenig vor den rechtlichen und sicherheitstechnischen Risiken, die damit einher gehen, denn ebenso rasant wie die neue Technologie, verbreitet sich auch die Schadsoftware.

Bring your own Device, Mobile Device Management, iPad, Android, iPhone, Konsumerisierung, Mobile Security. Kaum ein IT-Newsletter oder eine IT-Zeitschrift gibt momentan eine Ausgabe heraus, ohne einen dieser Begriffe zu verwenden. Es gibt natürlich auch einen triftigen Grund für dieses vermehrte Aufkommen. Gartner selbst bezeichnet die Konsumerisierung als den bedeutendsten Trend den die IT-Landschaft in der nächsten Dekade hervorbringen wird. Doch warum die ganze Aufregung und was ist das eigentlich alles? Wir wissen nur, irgendwas verändert sich gravierend.

Wer einen Fotoapparat zur Hand hat, sei es in Form einer Digitalkamera oder integriert ins neue Smartphone, sollte auf seinem Weg durch das Büro schleunigst ein Foto machen. Das Bild, welches sich einem dort momentan noch bietet, könnte sehr bald Geschichte sein. Nein, das hat nichts mit der Solvenz des Unternehmens zu tun, sondern eher mit der Hardware und der Art des Arbeitsplatzes. Mitarbeiter, die vor Desktop PC’s oder Notebooks sitzen werden immer weniger. Modern und aktuell sind Tablet und Smartphone, man arbeitet nicht mehr nur im Sitzen, sondern gehend, stehend und eventuell sogar liegend. Das wirkt doch gleich viel flexibler und auch gesünder.

Wie schon erwähnt, sollte sich kein Unternehmen gegen diesen Fortschritt wehren, jedoch sollte man diese Veränderungen auch nicht leichtfertig umsetzen, ganz nach dem Motto: „Was neu ist, ist besser“. Diese These kann hier nämlich nur teilweise bestätigt werden. Die Einführung von mehr mobilen Endgeräten führt natürlich zu mehr Flexibilität, einer höheren Motivation einer besseren Erreichbarkeit u.v.m. doch häufig vergisst man dabei die Sicherheit des Unternehmens und die rechtliche Ebene, auf der es sich bewegt.

Mobile Geräte sind Endpunkte, so wie jeder Desktop PC. Deswegen müssen sie auch genauso gut abgesichert, administriert und überwacht werden. Doch das ist vielen Unternehmen noch nicht ganz klar geworden. Auf jedem herkömmlichen Unternehmensrechner findet man eine Firewall, einen Antivirenschutz, Webseitenfilter und gesperrte Schnittstellen (z.B.: USB). Es ist völlig normal, dass man erst dem Administrator Bescheid geben muss, um neue Programme zu installieren oder aktuelle zu deinstallieren und welcher Computerarbeitsplatz ist nicht passwortgeschützt? Diese Richtlinien sind jeder Firma geläufig und sollen bei den mobilen Endgeräten plötzlich keine Anwendung mehr finden? Zumindest als das Phänomen Smartphone, Tablet und Co. aufgetaucht ist, hat man diese Sicherheitsvorgaben völlig außer Acht gelassen. So konnten viele Mitarbeiter nach eigenem Ermessen sogenannte Apps installieren und deinstallieren, Firmendaten vervielfältigen und ihre Smartphones ohne Code-Sperre nutzen. Eine Vielzahl an Firmen hatte sich gar keine Gedanken gemacht, wie man solche „Mobile Devices“ überhaupt richtig in die Unternehmensstruktur einbindet.

Mit dem „Mobile Device Management“ wurde diesem Problem nun ein Ende gesetzt. Eine solche Software bindet die Smartphones und Tablets in vorhandende Sicherheitsstrukturen von Unternehmen ein und gewährt Richtlinien, die auf den mobilen Geräten durchgesetzt werden, zum Schutz des Unternehmens. Beispiele hierfür sind die schon erwähnte Code-Sperre, App-Richtlinien, Webfilter oder Funktionssperren. Braucht ein Mitarbeiter sein Smartphone nicht dafür Bilder zu machen, sperrt man beispielsweise einfach die Kamerafunktion. Genauso geht man mit Apps um, die nicht geduldet sind, oder noch besser, man konfiguriert das Endgerät vor und sperrt die Möglichkeit Apps zu installieren komplett. Somit verhindert man, dass durch Unaufmerksamkeit kostenpflichtige Apps oder gar mit Schadcode verseuchte Apps heruntergeladen werden.

Weiterhin ermöglichen diese MDM-Programme auch die Sperrung und Löschung der Geräte aus der Ferne, womit wir an einen Punkt gelangen, der aus rechtlicher Sicht sehr bedenklich ist. Sind es reine Firmenhandys, ist dies kein Problem, sollte ein Unternehmen jedoch ein „Bring your own Device“ - Modell nutzen (kurz: BYOD), wird die Thematik rechtlich gesehen auf einen Schlag hochkompliziert.

In die deutsche Sprache übersetzt bedeutet BYOD „Bring dein eigenes Gerät mit“, was bedeuten soll, dass ein Mitarbeiter nicht mehr ein privates und ein geschäftliches Telefon hat, sondern ein „eigenes“ Gerät, auf dem die Firmendaten mit den privaten Daten verschmelzen. Wem gehören jetzt die Daten auf dem Telefon? Darf das Unternehmen die Daten einfach löschen? Wer trägt welche Kosten? Welche Richtlinien darf ich als Firma auf dem Gerät durchsetzen, ist das gesetzlich überhaupt gestattet? Schließlich ist es ein privates Telefon. Plötzlich tauchen vielen Fragen auf, die ohne darauf spezialisiert zu sein, nicht zu beantworten sind.

Rechtsanwalt, Dozent und IT-Experte Wilfried Reiners hat sich dahingehend spezialisiert. Der studierte Rechts- und Wirtschaftswissenschaftler, der im Jahr 1989 zur Anwaltschaft zugelassen wurde, arbeitete mehrere Jahre in einer internationalen Unternehmensberatung und war sogar schon für die Bayrische Staatsregierung und den Bundesminister des Inneren als Berater in Sachen Internet-Medienpolitik tätig. Weiterhin ist er auf Vertrags-, Handels- und Wettbewerbsrecht spezialisiert und arbeitet seit 1998 als Lehrbeauftragter an der Europäischen Privathochschule MUNICH BUSINESS SCHOOL, für das Fach International Economic Netlaw und E-Commerce.

Schon auf der IT-SECURITY CONFERENCE 2012 in Düsseldorf/Neuss hielt er einen Vortrag über BYOD und am 21. März 2013 ist er in Bielefeld als Key Speaker zu Gast, um den regionalen Unternehmen die Möglichkeit zu geben, sich von einem Spezialisten über die Chancen und die juristischen Risiken von Bring your own Device, informieren zu lassen. Diesen Vortrag wird Herr Wilfried Reiners am 21.03.2013, im Rahmen des BYOD & Mobile Device Management Nachmittags des Bielefelder IT-Systemhauses JOBRI, halten.

Ein weiterer Punkt auf der Agenda dieser Veranstaltung ist die Präsentation der Mobile Device Management Software „Trend Micro Mobile Security 8“. Die JOBRI GmbH stellt nicht nur den Funktionsumfang der Software vor, sondern wird vor Ort auch live in das laufende System einsteigen und zeigen, wie Unternehmen all die oben genannten Sicherheitsprobleme lösen können.

Der BYOD & Mobile Device Management Nachmittag ist kostenlos und wird am 21. März 2013 ab 13:00 Uhr von der JOBRI GmbH in Bielefeld veranstaltet. Weitere Informationen und die Anmeldung finden Sie unter www.jobri.de/BYOD&MDM . Weiterhin können Sie auch eine Mail an hallo@jobri.de schreiben oder unter der Nummer: 0521 932160 anrufen. Melden Sie sich jetzt an und sichern Sie sich einen Platz, um auch in Zukunft ein juristisch und informationstechnoligisch sicheres Unternehmen zu haben.

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