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janoFair: Die moderne Online-Streitschlichtung / Jetzt auch für B2B bei internationalem Handel

janoFair von janolaw bietet eine außergerichtliche Streitbeilegung in Konfliktfällen zwischen Onlinehändlern und ihren Kunden / Ab sofort kann janoFair auch bei Problemen zwischen Shopbetreibern und ihren gewerblichen Kunden eingesetzt werden

(PresseBox) (Sulzbach / Ts, )
janoFair von janolaw bietet eine außergerichtliche Streitbeilegung in Konfliktfällen zwischen Onlinehändlern und ihren Kunden. Das Verfahren ist freiwillig. Ab sofort kann janoFair auch bei Problemen zwischen Shopbetreibern und ihren gewerblichen Kunden (Schlichtung für B2B) im internationalen Handel eingesetzt werden.

Eine Auseinandersetzung bleibt im Online-Handel auch dann nicht aus, wenn der Kunde ein Unternehmer ist und den Kaufvertrag im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit geschlossen hat. Hierbei gilt es eine Eskalation zu vermeiden, die im schlimmsten Fall in einen teuren und langwierigen Prozess münden kann. Ein solcher Prozess kann das Kundenverhältnis nachhaltig zerstören. Mit der janoFair Online-Schlichtung bietet janolaw eine Alternative zu den Verfahren vor staatlichen Gerichten.

Das janoFair-Siegel und die Online-Streitschlichtung sind Bestandteile des neuen AGB Update-Service B2B Gold. Als international tätiger Onlineshop können Sie unsere internationalen AGB auf Basis des UN-Kaufrechts ebenso nutzen, wie auch ein rechtsicheres Impressum und eine Datenschutzerklärung. Darüber hinaus steht Ihnen das janoFair-Siegel nach Ergänzung der persönlichen Daten und Hinterlegung eines Ansprechpartners für eine kostenfreie Streitschlichtung zur Verfügung.

Die janoFair Online-Schlichtung bietet eine außergerichtliche Konfliktbeilegung ohne hohe Folgekosten und ohne unkalkulierbares Prozessrisiko. Das innovative janoFair-Schlichtungsverfahren sorgt dabei für einen neutralen Interessenausgleich zwischen dem Internethändler und seinen Kunden. Mit einem unverbindlichen Schlichtungsvorschlag werden die Positionen der Beteiligten neutral und unparteiisch vom Streitschlichter abgewogen. Das Ziel ist ein schnelles und kostenneutrales Verfahren, das mit einer einvernehmlichen und gütlichen Streitbeilegung endet.

Die Vorteile liegen auf der Hand: Neben der bequemen Kommunikation über das Internet ist die Streitschlichtung für den gewerblichen Kunden und für den Shopbetreiber mit einem AGB Update Service B2B Gold von janolaw kostenfrei.

Onlinehändler, die an dem fairen und kostenfreien Online-Streitschlichtungsservice von janolaw teilnehmen, können dies ihren Kunden mit dem janoFair-Siegel signalisieren. Dadurch kann der Internethändler dem Sicherheitsbewusstsein seines Kunden Rechnung tragen und ein Mehr an Vertrauen schaffen. Denn gerade bei Verträgen zwischen Unternehmern spielt eine vertrauensvolle und sichere Zusammenarbeit eine wichtige Rolle.

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Onlineschlichtung janoFair

janolaw AG

Die janolaw AG mit Sitz in der Rhein-Main-Region zählt seit mehr als 15 Jahren zu den Topanbietern im Bereich Internet-Rechtsdienstleistungen und ist Spezialist für die softwaregestützte interaktive Erstellung von rechtskonformen juristischen Dokumenten.

Für dauerhaften Abmahnschutz sorgt der speziell auf den innerdeutschen Warenverkauf im Internet zugeschnittene AGB-Service.
Ob als AGB Update-Service, der einfachen Copy & Paste Lösung, mit Aktualisierungsservice per E-Mail für Marktplätze bzw. den eigenen Internetshop, oder dem komfortablen AGB Hosting-Service für den eigenen Webshop mit kostenloser Online-Streitschlichtung janoFair und automatischer Aktualisierung der Rechtstexte per Schnittstelle.
Beide Service beinhalten die janolaw Abmahnkostenhaftung und die optionale Möglichkeit die Rechtstexte für den eigenen Online-Shop auch in englischer und französischer Sprache zu erwerben.
Darüber hinaus können Kunden mit dem Online-Shop Quick Check Ihren Internetshop auf weitere rechtliche Schwachstellen mit erhöhter Abmahngefahr überprüfen.

Mehrere 100 Muster-Vorlagen und individuell anpassbare Dokumente wie Arbeits- und Mietverträge, Arbeitszeugnisse, Kaufverträge, Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen oder Testamente runden das Portfolio ab.

Zudem helfen erfahrene Rechtsanwälte bei Fragen zum Internetrecht verbindlich am Telefon und kostenlose Ratgeber-Broschüren leisten juristische erste Hilfe zum Download.

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