Laut aktueller Befragungen spielen bei der Auswahl des geeigneten Dienstleisters insbesondere dessen Sitz, Gerichtsstand und die Verfügbarkeit eines Ansprechpartners vor Ort sowie ein Vertragswesen in deutscher Sprache und nach deutscher Rechtsprechung eine übergeordnete Rolle.
ITSM erfüllt die oben genannten Anforderungen und beteiligt sich daher seit dieser Woche als aktives Mitglied innerhalb dieser Initiative.