Mit dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende wurde in 2016 erstmals die rechtsverbindliche Verpflichtung zum breiten Einbau moderner Messeinrichtungen (Smart Meter) in deutschen Haushalten beschlossen. Vor allem werden technische Vorgaben für Smart Meter in diesem Gesetz festgelegt. Aufgrund der weitgehenden Trennung von ÜNB und gMSB, fällt künftig die Bilanzierung dem ÜNB zu. Die Verantwortung für die Daten liegt beim neuen gMSB. Ferner sieht der Gesetzesentwurf umfangreiche Regularien zur zukünftigen Kommunikation und Verwendung von Messwerten vor. Branchenexperten haben auf der Konferenz die Chance an Fachvorträgen, Workshops und diversen Networking-Möglichkeiten teilzunehmen. Viele Gelegenheiten ermöglichen es, das erworbene Wissen zu vertiefen, Einblicke in Case Studies und praktische Lösungen zu erhalten sowie innovative Ideen auszutauschen. Auf folgende Themenschwerpunkte legt die 5. Jahrestagung Smart Metering 2018 ihren Fokus:
- Mess- und eichrechtliche Anforderungen an intelligente Messgeräte
- Weiteres Vorgehen beim Bundesdisplay
- Smart Metering in der Wohnungswirtschaft
- Neueste Entwicklungen zum Thema Datenschutz im Zähl- und Messwesen, ISMS
- Beschaffung, Einkauf, Supply-Chain-Management-Prozesse für den Rollout
- Lessons learned aus den größten Smart Metering Rollout-Projekten
http://bit.ly/2IbIGTZ