Eine der Hauptursachen für die Verletzung von Schutzrechten im Ausland ist nach einer Umfrage des Verbandes unter seinen Mitgliedsunternehmen, dass die Copyright, Marken- und Patentrechte in dem entsprechenden Land nicht registriert sind. Dieser Umstand erschwert eine erfolgreiche strafrechtliche Verfolgung. "Oft melden Unternehmen ihre Schutzrechte nur auf Märkten an, die sie direkt bearbeiten", so Behrens. Zugang zu allen Patentunterlagen oder Produkten erhielten die Täter jedoch trotzdem und meldeten oft sogar selbst nach Ablauf der Frist die Kopie des Original-Produkts im Zielmarkt an. Insbesondere in China und Indien sei Produktpiraterie anzutreffen. Der beste Schutz gegen Produktpiraterie auf Auslandsmärkten sei daher somit die frühzeitige Anmeldung aller Schutzrechte. In jedem Fall sollten betroffene Unternehmen eine strafrechtliche Verfolgung und eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht scheuen.
Als weitere Gegenmaßnahme empfiehlt Spectaris zum Beispiel technische Sicherungsmittel, mit denen die Produkte fälschungssicher gekennzeichnet werden können oder die den Nachbau des Produktes erschweren. Ebenso sollten Kernkompetenzen bei der Produktentwicklung nicht ins Ausland verlagert werden. Durch einen engeren Informationsaustausch mit Kunden können die Hersteller zudem oft sehr früh von den gefälschten Produkten erfahren.