Mitteilung an die Öffentlichkeit
Zu den klassischen und sicherlich guten Schuldnerberatungsangeboten der Liga der freien Wohlfahrt sind nun Angebote weiterer deutscher Wohlfahrtsverbände hinzugekommen, die ebenso dem Anspruch sozialer Schuldnerberatung Rechnung tragen, dazu in ihrer Umsetzung nicht von Steuergeldern abhängig sind und dennoch von jedem Schuldner in Anspruch genommen werden können. Einer dieser Verbände, der Schuldner-Hilfe-Ring e.V., hat ein Konzept entwickelt, das auf Basis eines Verbraucherinsolvenzabwicklungsprogramms die Hilfe zur Selbsthilfe praktisch fördert.
Überall dort, wo es Internetzugänge gibt, in Privathaushalten oder öffentlichen Internetstätten, wird der Schuldner nach dem Konzept des Schuldner-Hilfe-Ring e.V. durch Nutzung des Online-Angebotes zur gewünschten Schuldenbefreiung (Restschuldbefreiung) geführt. Der Aufbau eines Netzwerkes von Beratern auf Bundesebene, das dem Hilfesuchenden im Rahmen einer sozialen kostenlosen Schuldnerberatung zusätzlich oder unabhängig vom Online-Angebot Lösungs-möglichkeiten für die Bewältigung seiner Probleme anbietet, ist ein Schwerpunkt des Gesamtangebotes dieses Verbandes.
Der Verein ADSb* Arbeitsgemeinschaft Deutscher Schuldnerberater e.V., ein freier Berufsverband, bildet Schuldnerberater praxisnah aus und sichert mit seinem Schulungskonzept die Qualität der Beratung des Schuldner-Hilfe-Ring e.V. aktuell und in der Zukunft.
Die Tätigkeiten beider Verbände stehen unter Aufsicht von entsprechend qualifizierten Spezialisten, wie Anwälten, Sozialarbeitern, Steuerberatern und betriebs-wirtschaftlichen Unternehmensberatern. Damit ist sicher gestellt, dass jeder Beratungsbedarf abgedeckt wird. Für den Schuldner fallen für die Beratung keine Kosten an.
Die eigentliche Abwicklung des Verbraucherinsolvenzverfahrens ist nicht Bestandteil der Schuldnerberatung und kann nach den Regeln der Insolvenzordnung vom Schuldner selbst durchgeführt werden. Die Einbeziehung einer geeigneten Person/Stelle per Gesetz für die Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs, verpflichtet nicht zwangsläufig zu einer Beauftragung einer Verfahrensbevollmächtigung der geeigneten Person/Stelle für das Verfahren.
Der außergerichtliche Einigungsversuch mit seinen Gläubigern kann vom Schuldner selbst angegangen werden und erfordert lediglich eine Anleitung, Begleitung und Betreuung. Am Ende steht eine Prüfung der formellen Abwicklung, insbesondere der ordnungsgemäßen Dokumentation der Zustimmungen, Ablehnungen oder Nicht-antworten der Gläubiger durch die bescheinigende Person/Stelle. Die Betreuung des Schuldners im außergerichtlichen Verfahren, einschließlich der Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs, kann im Onlineverfahren von geeigneten Personen/Stellen ohne Verursachung zusätzlicher, hoher Kosten durchgeführt werden. Damit wird durch die Anwendung zeitgemäßer Technologien der Kostenfaktor minimiert, was den Bedenken hinsichtlich Haftung und Zeitaufwand ein Ergebnis gegenüberstellt, das zu Gunsten des Verbrauchers und Gläubigers und der gesamten Gesellschaft steht.
Wenn der Schuldner sich selbst dann nicht im Stande sieht, die Abwicklung ohne Verfahrensbevollmächtigten zu übernehmen, wenn eine entsprechende soziale Beratung gegeben und das Forum des Online-Angebotes aktuell ist, oder er eine eigenverantwortliche Abwicklung grundsätzlich nicht möchte, kann er nach wie vor mit einem Berechtigungsschein zur Beratungshilfe einen Rechtsanwalt seiner Wahl beauftragen, das außergerichtliches Verbraucherinsolvenzverfahren für ihn durchzuführen. Auch hier empfiehlt sich natürlich die Anwendung zeitgemäßer Technologie durch den Anwalt, um die Kosten so gering wie möglich zu halten. Der Verband „Schuldner-Hilfe-Ring e.V. greift auf eine große Anzahl von Rechtsanwälten, die im Bereich Verbraucherinsolvenzverfahren tätig sind, zurück und stellt diese seinen Mitgliedern zur Auswahl. Die Zahl der Rechtsanwälte steigt ständig.
Zusammenfassung:
1.Die Anwendung zeitgemäßer Technologie spart überflüssigen Abwicklungsaufwand.
2.Die Anwendung zeitgemäßer Technologie erhöht die Fachkompetenz des Abwicklers.
3.Die Anwendung zeitgemäßer Technologie erhöht die Zahl der Abwicklungen.
4.Die Anwendung zeitgemäßer Technologie reduziert die Kosten der Abwicklung auf
einen volkswirtschaftlich kleinsten Gesamtkostenbeitrag, d.h. der Schuldner zahlt, wenn überhaupt, für seine Abwicklung nicht mehr als 90,00 Euro
5.Die Anwendung zeitgemäßer Technologie schafft Arbeitsplätze auch für diejenigen stellenlosen Schuldnerberater, die im Rahmen der Subventionsstreichungen von Arbeitsplatzverlust betroffen sind.
Das Konzept des Vereins Schuldner-Hilfe-Ring e.V. wurde über Jahre hinweg entwickelt und in der Praxis erprobt, immer mit dem Ziel, dem Überschuldeten fachkompetent und schnell zu helfen.
Auskunft erteilt:
ADSB* Arbeitsgemeinschaft Deutscher Schuldnerberater e.V.
Pressestelle
Herr Lutz Krzysztofik
Tel.: 06151-3686316
Fax: 06151-3686314
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freundliche Grüße
Lutz Krzysztofik