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Der Verband der Internetcafés in Deutschland e.V. (VICD) lobt die Arbeit der USK

Jugendschutz in Deutschland ist möglich, wenn man nur will.

(PresseBox) (Neuss, )
In regelmäßigen Abständen flammt die Diskussion um den Jugendschutz in Deutschland auf. Auf der Suche des Versagens beim Jugendschutz wird dabei gerne das Beispiel des Computerspiels herangezogen.

Getreu dem Motto "Vertraue keiner Studie, die Du nicht selbst gefälscht hast", versucht jede Seite ihre Positionen mit ihren Studien zu untermauern. Da behauptet Prof. Christian Pfeiffer das Computerspiele dumm machen und zwei Tage später empfiehlt das britische Bildungsministerium ein Einsatz von Computerspielen an Schulen.

Relativ neu - und für den VICD e.V. nicht nachvollziehbar - ist jedoch der Ansatz die USK für den mangelnden Jugendschutz verantwortlich zu machen. Die USK gibt seit dem 01.04.2006 eindeutige Freigaberegeln für Computerspiele raus, an die sich der Handel nur zu halten hat. Diese Regeln sind genauso verbindlich wie die Ausgaberegeln für Alkohol und Tabak an Minderjährige. Wenn Professor Pfeiffer also feststellt, dass eine ab 16 Jahren eingestufte Software zu den populärsten Spielen unter den zehnjährigen gehört, sollte es eigentlich schwer fallen das offensichtliche Problem zu übersehen. Es stellt sich die Frage ob der Handel den Jugendschutz in Punkto Computerspiele genauso ernst nimmt wie beim zuvor genannten Tabak und Alkohol. Doch auch hier sollte man polemische Schnellschüsse vermeiden. Der Handel ist vor allem in Bezug auf neue Medien lange nicht mehr die Hauptversorgungsquelle.

Im gleichen Zusammenhang erscheint dann auch die Forderung nach einem Verbot (der Herstellung bzw. des Verkaufs) von bestimmten Computerspielen als Offenbarungseid einer ohnmächtig und hilflos reagierenden Politik. Im Sommer 2006 wurde u.a. durch die Medien breitgetreten, dass die Jugendlichen auf Ihren Handys u.a. auch Gewaltvideos speichern/tauschen. Müsste man da nicht konsequenterweise die Herstellung bzw. den Verkauf von Handys verbieten?

Solch ein Verbot würde wohl im Ausland genauso viel Beachtung finden wie das deutsche Reinheitsgebot des Bieres. Dass sich ein Softwarehersteller aus Austin, Texas, USA nicht daran halten würde, ist wohl unstrittig. Der Verkauf der Software hingegen findet auch künftig vermehrt über das Internet statt. Das heißt, auch wenn der Handel evtl. seine Pflichten nicht ernst genug nimmt, steht der Jugendschutz schon bald vor größeren Problemen.

Wenn es also um den deutschen Jugendschutz so übel steht, so stellt sich die Frage welche “katastrophalen” Zustände wir vor dem 01.04.2003 hatten, als der USK-Vorgänger nur Empfehlungen abgegeben hat. Oder wie die Jugendlichen Mitte der 80 Jahre, welche vor dem Commodore64 spielten bis heute "überleben" konnten.

Die Jugendlichen heute wie zu jeder Zeit davor suchen ihren Platz in der Gesellschaft. Um sich von anderen Abzuheben, werden mitunter Wege beschritten, die die ältere Generation für verwerflich hält. Die Jugendlichen früherer Generationen haben Individualität im Tabak, Alkohol, Kino- oder Videofilmen gesucht. Gefallen hat das der damals älteren Generation auch nicht. Aber damals ist kein Politiker auf die Idee gekommen den Alkohol oder den Tabak komplett zu verbieten.

Wenn der Jugendschutz durch Zugriffsbeschränkungen nicht wirksam umgesetzt werden kann, steht die Politik offenbar vor neuen Problemen, die neue Problemlösungen brauchen.

Vielleicht hat Professor Pfeiffer recht, wenn er unsere Gesellschaft als krank bezeichnet. Letztlich ist sie es, die solche Spiele auf dem Markt zulässt. Doch dann sollte Professor Pfeiffer auch den folgerichtigen Schluss daraus ziehen: Wann wurde die letzte Krankheit mit einem Verbot besiegt? Das Gesundheitsministerium reagiert in solchen Fällen immer mit Aufklärungskampagnen, niemals mit einem Verbot.

Insofern fordert der VICD e.V. alle Diskussionspartner zur Kooperation auf. Dieser Herausforderung wird man nicht mit Methoden aus dem letzten Jahrhundert begegnen können. Aufklärung, die Förderung der Medienkompetenz der Erziehenden muss Priorität haben.

Jugendschutz ist möglich, wenn man nur will. Tagtäglich wird dies in den Mitglieds-ICs des VICD e.V. praktiziert. Eine wirksame Kontrolle muss sich jedoch bis in den privaten Kreis hinein erstrecken - durch qualifizierte Erziehungsberechtigte. Verbote jeglicher Art wirken nur reizvoller, wie auch Professor Pfeiffer selbst bestätigt. Im Punkto Aufklärung ist die USK mustergültig. Einzelne Spielebewertungen zum Anlass zu nehmen das Gesamtsystem der USK in Frage zu stellen, ist genauso absurd, als würde man das System der Jugendämter aufgrund des kürzlich bekannt gewordenen Versagens einiger Jugendämter in Frage stellen.

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Der VICD hat sich als Interessenvertretung für die Branche der deutschen Internetcafés formiert, um die Interessen seiner angeschlossenen Mitgliedsbetriebe in dem immer schwieriger werdenden gesamtwirtschaftlichen und insbesondere auch gesellschaftlichen Umfeld zu vertreten.

Diesbezüglich hat sich der VICD selbst auferlegt Kriterien zu entwickeln, um die angeschlossenen Internetcafés der Branche im Rahmen einer Selbstregulierung in ein Netzwerk aus VICD-zertifizierten Internetcafés zu integrieren. Hierzu stellt sich der VICD als kompetenter Ansprechpartner für Gesellschaft, Politik und Wirtschaft zu Verfügung, um in einem Dialog die Grundlage für eine öffentliche Diskussion zu schaffen und Vorurteile abzubauen.

Die Internet-Cafes des VICD unterliegen einer ständigen Qualitätskontrolle um auch den gesellschaftlichen Anforderungen gerecht zu werden.

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