Die DIN EN 1090-1 verlangt die Anbringung des CE- Kennzeichens als Konformitätsnachweis an allen tragenden Bauteilen. Die dafür notwendigen technischen Voraussetzungen für die rechtmäßige Anbringung sind in den Normen 1090-2 für Stahltragwerke und 1090-3 für Aluminiumbauteile geregelt.
Zu den wichtigsten neuen Anforderungen zählt laut INMAS die Verpflichtung der Hersteller und Händler, sich durch eine externe Prüfstelle überwachen zu lassen. Darüber hinaus müssen auf den Tragwerken detaillierte Informationen über das Bauteil und seinen Verwendungszweck angebracht werden. Dazu zählt die konkrete Nennung des Bauwerkes, in dem das Bauteil eingesetzt werden soll, beispielsweise „Dachbinder aus Stahl zur Verwendung in der Neuen Bibliothek, Berlin“. Weitere erforderliche Angaben betreffen unter anderem die Tragfähigkeit, Ermüdungsfestigkeit, den Feuerwiderstand und die Herstellung des Produkts.
„Viele kleinere Hersteller und Händler werden unter den neuen Anforderungen der DIN EN 1090-1 zu leiden haben“, betont INMAS-Geschäftsführer Mario Haake. Die neue Norm sei jedoch auf Basis verschiedener Unfälle eingeführt worden, die sich in den vergangenen Jahren ereignet haben – teilweise mit tödlichen Folgen.
Die DIN EN 1090-1ersetzt die Normenreihe der DIN 18800 sowie je nach Einzelfall möglicherweise weitere deutsche Normen. Die INMAS GmbH unterstützt Firmen bei der Umsetzung der neuen Anforderungen. Weitere Informationen erteilt Mario Haake, INMAS GmbH, unter Tel. 0421 4589-314 oder E-Mail haake@inmas.de.