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Unternehmer im Gespräch mit dem CDU-Spitzenkandidaten Guido Wolf

Forderungen der Wirtschaft

(PresseBox) (Heilbronn, )
Am 8. April haben sich der baden-württembergische CDU-Spitzenkandidat Guido Wolf sowie weitere Mitglieder der CDU-Landtagsfraktion zu einem Meinungsaustausch mit regionalen Wirtschaftsvertretern im Heilbronner Haus der Wirtschaft (IHK) getroffen. Themen waren die Reform der Erbschaftssteuer und die Auswirkungen des Mindestlohngesetzes.

Die Wirtschaftsregion Heilbronn-Franken zeichnet sich durch eine besonders hohe Anzahl an prosperierenden mittelständischen und zumeist familiengeführten Unternehmen aus. Darin liegt die besondere Stärke der Region, die Wohlstand und Arbeitsplätze sichert.

"Die bisher vorliegenden Vorschläge des Bundesfinanzministeriums zur Reform der Erbschaftssteuer sind dazu geeignet die Existenz unserer mittelständischen Wirtschaft zu gefährden", befürchtet Elke Döring, Hauptgeschäftsführerin der IHK Heilbronn-Franken. Anschaulich gelang es den anwesenden Unternehmern aus der gesamten Region den politischen Vertretern die Auswirkungen auf ihre jeweiligen Unternehmen darzustellen, sollten die Pläne, so wie bisher vorgesehen, umgesetzt werden. In dem einen oder anderen Fall würde sich für die Erben dann die Frage stellen, ob sich die Fortführung des Unternehmens überhaupt noch lohnt.

Udo Wirthwein, Seniorchef der Wirthwein AG aus Creglingen, kommentiert: "Die bisher vorgesehene Festlegung, ab wann ein Unternehmen als 'groß' eingestuft wird und damit grundsätzlich zur Erbschaftssteuer veranlagt werden kann, ist viel zu niedrig angesetzt und schwächt die Struktur unseres Mittelstandes. Was die Unternehmen stattdessen brauchen, ist eine mittelstandsfreundliche Regelung, die Perspektiven bietet und Arbeitsplätze erhält."

Bei der Diskussion zum Thema Mindestlohngesetz wurde deutlich, dass es bei Vorbehalten aus der Unternehmerschaft nicht um den Mindestlohn an sich geht, sondern vielmehr um die Auswirkungen der entsprechenden Verordnungen zum Mindestlohngesetz, die sich in der unternehmerischen Praxis häufig als zu bürokratisch oder als schlichtweg nicht umsetzbar erweisen. So sorgt die neue Regelung zur Auftraggeberhaftung für erhebliche Rechtsunsicherheit. Vielfach ist nicht klar, ob ein Auftraggeber für eine gesamte potenzielle Auftragskette haftet. Diese Unsicherheit sorgt für eine Flut von Haftungsfreistellungserklärungen. Peter Marbach von der Karl Marbach GmbH & Co. KG aus Heilbronn meint: "Täglich fülle ich in meinem Unternehmen bis zu zehn Haftungsfreistellungserklärungen aus. Dies ist bürokratischer Wahnsinn." Hinzu kommen die umfangreichen Dokumentationspflichten, die in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen und die betrieblichen Abläufe erheblich erschweren.

Die von den regionalen Wirtschaftsvertretern vorgetragenen Bedenken und konkreten Änderungswünsche wurden ausführlich diskutiert. Einig waren sich alle Anwesenden am Ende des Gespräches darin, aktiv für die von der Wirtschaft geäußerten und berechtigten Anliegen sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene einzutreten und zu werben.

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