Wer gewerbsmäßig als Versicherungsmakler oder als Versicherungsvertreter den Abschluss von Versicherungsverträgen vermitteln will (Versicherungsvermittler), bedarf der Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer. Gewerbetreibende, die vor dem 1. Januar 2007 Versicherungen vermittelt haben, bedurften auf Grund einer gesetzlichen Übergangsregelung zunächst keiner solchen Erlaubnis der IHK. Dieser Bestandsschutz endet aber definitiv am 31.12.2008.
Bei der IHK Frankfurt haben sich seit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes 2.400 Versicherungsvermittler ihre Erlaubnis besorgt und registrieren lassen. "Wer jetzt noch rechtzeitig dabei sein will, der sollte im Laufe dieser Woche seine vollständigen Unterlagen bei der IHK vorlegen. Nur dann können wir auf Grund der hohen Zahl der Anträge eine rechtzeitige Bearbeitung vor dem Jahreswechsel garantieren", so Höppner.
Informationen zum Versicherungsvermittlerrecht und Antragsformulare hält die IHK Frankfurt unter www.frankfurt-main.ihk.de/... zum download bereit. Ob ein Versicherungsvermittler als Makler oder Vertreter bereits zugelassen ist, kann dem Versicherungsvermittlerregister (www.vermittlerregister.info) entnommen werden.