Gräßle erinnerte daran, dass das Kurzarbeitergeld nicht nur von großen Unternehmen, sondern auch von mittelständischen Betrieben in Anspruch genommen werden kann. "Kurzarbeitergeld hängt nicht von der Größe des Unternehmens und von der Zahl der Beschäftigten ab." Mit einem Anruf beim Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit bzw. bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit lasse sich das Vorgehen schnell abstimmen.
Die IHKs wollen in weiteren Gesprächen in Berlin erreichen, dass Anträge auf Kurzarbeit vereinfacht und für einen größeren Kreis von Unternehmen bewilligt werden. Darüber wird der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) mit dem Bundesarbeitsministerium beraten. Neben dem Kurzarbeitsprogramm weisen die IHKs in Hessen auch verstärkt auf das neue Förderprogramm der Landesregierung für mittelständische Betriebe hin ("Sonderprogramm Betriebsmittelbürgschaften").