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GEZ-Gebühr für Internet-PCs wackelt weiter

(PresseBox) (Frankfurt, )
Die hessischen Industrie- und Handelskammern begrüßen das Urteil des Verwaltungsgerichts Münster, wonach der Besitz eines internetfähigen Computers noch nicht zur Zahlung von Rundfunkgebühren verpflichtet (Az.: 7 K 1473/07). Nach dem erneuten Rückschlag für die PC-Gebühr unterstreicht die IHK ihre Forderung, die Gebühr neu zu ordnen und somit die Finanzierung des öffentlichrechtlichen Rundfunks auf sicheren Boden zu stellen. Ein Student klagte, dass bei universell nutzbaren Geräten keine allgemeine Gebührenpflicht angenommen werden kann. In ihrer Argumentation stützen sich die Richter auf Aussagen des Verwaltungsgericht Koblenz, welches bereits im Juli 2008 einen Anwalt, der einen Computer mit DSL-Anschluss ausschließlich beruflich nutzt, von der fälligen Gebühr befreite.

"Was hat die zweifellos vorhandene Leistung, die Bürger demokratisch und überparteilich zu informieren, mit den Übertragungsgeräten zu tun", fragt Ulrike Gehring, Vorsitzende der Medienpolitischen Kommission Hessen. "Da vom bloßen Computerbesitz noch nicht auf die Nutzung von Rundfunk geschlossen werden kann, muss die von der IHK von Anfang an bemängelte PC-Gebühr gekippt werden!", so Gehring weiter. "Deswegen plädieren wir schon lange für eine geräteunabhängige Finanzierung. Die Verknüpfung mit den Übertragungsgeräten ist vollends unlogisch, seit PCs zu Empfangsgeräten zählen."

Das "Hessische Modell", das die Medienpolitische Kommission Hessen im Auftrag der IHK Arbeitsgemeinschaft Hessen erarbeitet hat, ermöglicht eine technische Vielfalt und Innovation in der Wirtschaft unseres Landes, die nicht mit den Belangen des öffentlichen-rechtlichen Rundfunks kollidiert.

Das aktuelle Urteil des Verwaltungsgerichts Münster fügt sich in eine Reihe von juristischen Niederlagen für die PC-Rundfunkgebühr. Die Gerichte erkennen besonders die Tatsache an, dass Büro-Computer häufig nicht zum Rundfunkkonsum genutzt werden. Dies belegt auch die jährliche Online-Studie von ARD und ZDF. In ihr wird bescheinigt, dass nur 2,1 Prozent der Bundesbürger über 14 Jahren täglich Netzradio nutzen. Seit 1. Januar 2007 wird auf alle "neuartigen Empfangsgeräte", wie internetfähige PCs, UMTS-Handys und internetfähigen Kühlschränken eine Gebühr von 5,52 Euro fällig, sofern weder Fernseher noch Radio zum Empfang bereit gehalten werden.
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