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IHK und VSU: Hohe Gebühren für die Inspektion von Industrieanlagen schaden dem Standort Saarland

Saar-Unternehmen tragen erheblich höhere Belastungen als Wettbewerber in anderen Bundesländern

(PresseBox) (Saarbrücken, )
„Hohe Gebühren für die Inspektion von Industrieanlagen schwächen die Investitionskraft der saarländischen Unternehmen. Wenn diese dann auch noch höher sind als in anderen Regionen, schadet dies umso mehr der Wettbewerbsfähigkeit und dem Standort Saarland“, erklärten die Hauptgeschäftsführer von IHK und VSU, Dr. Heino Klingen und Joachim Malter, mit Blick auf die sehr hohen Gebühren für regelmäßige Inspektionen von Industrieanlagen im Saarland.

Die europäische Industrieemissionsrichtlinie (Industrial Emissions Directive – kurz IED genannt) schreibt vor, dass bestimmte Industrieanlagen einer regelmäßigen und umfangreichen Umweltinspektion unterzogen werden müssen. Diese an sich unstrittige Behördeninspektion wird seit Ende 2015 auch im Saarland durchgeführt und sorgt seit ihrer Einführung für Unmut in den betroffenen Unternehmen. Für Verdruss sorgen dabei nicht so sehr der hohe betriebsinterne Aufwand, sondern vielmehr die hohen Gebühren, die das Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz (LUA) anschließend in Rechnung stellt. So muss beispielsweise ein mittelständisches Unternehmen mit 21 Mitarbeitern für seine Anlagen über 14.000 Euro an Gebühren zahlen. Ein Konkurrent in Bayern mit vergleichbaren Anlagen zahlt lediglich 2.600 Euro, ein Mitbewerber aus Sachsen nur etwas über 100 Euro. Gravierend ist der Unterschied auch im Vergleich zu Rheinland-Pfalz. Dort werden keine Gebühren für IED-Inspektionen erhoben.

„Das Saarland erliegt immer wieder der Versuchung, die haushaltspolitisch schwierige Situation auf Kosten der Wirtschaft zu mildern. Das beobachten wir schon seit langem auf kommunaler Ebene bei der Gewerbesteuer – aber auch im Land: Wassercent, Gebühren für IED-Inspektionen, Erhöhungen bei den Gebühren für immissionsschutz- und abfallrechtliche Genehmigungen mögen für sich genommen kaum ins Gewicht fallen. In der Summe addieren sie sich aber zu einer Belastung, die die Rentabilität und damit die Investitionskraft der Unternehmen schmälert“, so Klingen.

Teurer saarländischer Sonderweg

Kritisch zu sehen ist auch, dass im Saarland einige Anlagen in mehrere IED-Anlagen aufgeteilt werden. Das trifft insbesondere die Stahlindustrie, wo ein Walzwerk in die beiden Kategorien „Walzstraße“ und „Hubbalkenofen“ aufgeteilt wird. Dies führt zu einer Vervielfachung der Gebühr im Saarland, während vergleichbare Betriebe etwa in Nordrhein-Westfalen lediglich für eine Inspektion pro Werk zur Kasse gebeten werden.

Auch das Lagern und Behandeln von gefährlichen Abfällen wird hierzulande separat als Anlage im Sinne der Richtlinie gezählt, was ebenfalls zur Verdoppelung der Gebühr führt. Im Saarland haben vor allem Unternehmen aus der Stahlindustrie, der Metallverarbeitung und der Abfallwirtschaft häufig mehrere überwachungspflichtige Tätigkeiten an einem Standort und sind daher von der Mehrfachzählung besonders betroffen. Das gilt für rund die Hälfte der insgesamt 70 unter die IED-Richtlinie fallenden Unternehmen.

Pauschalgebühr nicht sachgerecht

Je nach Risikostufen, in die eine Anlage eingruppiert ist, unterscheiden sich Inspektionsrhythmus und Gebühr. Anlagen der Risikostufe I werden jährlich überprüft und unterliegen einer Pauschalgebühr von 8.400 Euro. Anlagen der Stufe II werden im zweijährigen und Anlagen der Stufe III im dreijährigen Turnus inspiziert. Für sie werden pro Inspektion 5.600 Euro bzw. 4.700 Euro veranschlagt. Diese Pauschalen stehen in keinem Zusammenhang mit den unmittelbaren Inspektionskosten. Letztere sind abhängig von den technischen Eigenschaften der Anlagen und den tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort. Auch dürften Anlagen, die jährlich überprüft werden, bei der Wiederholungskontrolle weniger Aufwand verursachen. „Es spricht also einiges dafür, den saarländischen Sonderweg der IED-Gebührenerhebung zu überdenken. Zumal eine hoheitliche Überwachungsaufgabe im gesamtgesellschaftlichen Interesse ist und deshalb aus Steuermitteln finanziert werden sollte. Etwa wie das auch bei Kontrollen im Straßenverkehr, Hygieneüberprüfungen in der Gastronomie und Hotellerie oder anderen umweltrechtlichen Inspektionen der Fall ist“, so Malter.

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