Vor dem Hintergrund dieser aktuellen Rechtsprechung rät die IHK allen betroffenen Unternehmen, fristgerecht Widerspruch einzulegen und auf die jüngsten Urteile zu verweisen (die Bestätigung der Urteile steht noch aus).
"GWE Gewerbeauskunftzentrale mbH" mit irreführenden Formularen und Mahnungen im Saarland aktiv
IHK Saarland rät: nicht zahlen, Widerspruch einlegen
Vor dem Hintergrund dieser aktuellen Rechtsprechung rät die IHK allen betroffenen Unternehmen, fristgerecht Widerspruch einzulegen und auf die jüngsten Urteile zu verweisen (die Bestätigung der Urteile steht noch aus).