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Private Helfer am Bau unbedingt versichern

(PresseBox) (Nürnberg, )
Wer neu baut oder sein Heim renoviert, greift oft auf die Hilfe von Freunden oder Verwandten zurück. Doch diese sollten unbedingt versichert werden, sonst droht dem Bauherrn im Falle eines Bauunfalls der finanzielle Ruin.

Viele Häuslebauer und Renovierer greifen auf die Hilfe von Freunden, Nachbarn oder Verwandten zurück, die anpacken. Allerdings müssen auch Helfer, die unentgeltlich mit anpacken bei der Bau-Berufsgenossenschaft versichert werden, mahnt das Immobilienportal Immowelt.de. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, riskiert hohe Bußgelder.

Je nach Region sind für den Versicherungsschutz zwischen rund 1,40 Euro und knapp zwei Euro pro Arbeitsstunde fällig. Dafür sind die Helfer aber gegen die finanziellen Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen versichert. Die Berufsgenossenschaften zahlen im Ernstfall unter anderem die Kosten für Reha-Maßnahmen, behindertengerechten Umbau der Wohnung oder auch eine Verletztenrente, wenn der Geschädigte dauerhaft erwerbsunfähig bleibt.

Baustellen-Helfer sind auch dann automatisch bei der Bau-Berufsgenossenschaft versichert, wenn ihre Aushilfstätigkeit nur vorübergehend ist. Ausnahmen: kurzfristige Gefälligkeitsleistungen zwischen Verwandten sowie immer dann, wenn alle Helfer zusammen nicht länger als insgesamt 40 Stunden während der gesamten Bautätigkeit arbeiten, berichtet Immowelt.de. In solchen Fällen sind die Helfer über die Unfallkassen der öffentlichen Hand versichert. Übrigens: Der Bauherr selbst und sein Ehepartner sind nicht automatisch über die Bau-Berufsgenossenschaft versichert – sie müssen sich gegebenenfalls freiweillig versichern oder eine private Police abschließen. Ebenfalls nicht risikolos für den Bauherrn ist es, wenn er Schwarzarbeiter beschäftigt. Die Kontrollen haben in den vergangenen Jahren zugenommen. Wer bei der Schwarzarbeit erwischt wird, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. So müssen etwa Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge nachentrichtet werden. Im Falle eines Unfalls kann der Bauherr für die Kosten etwa von Heilbehandlungen in Regress genommen zu werden. Zudem drohen Bußgelder bis zu 100.000 Euro, mahnt Immowelt.de.

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