Mit dem aktuellen Urteil hat der BGH eine weitere oft verwendete Mietvertragsklausel gekippt. Ungültig sind damit zwischenzeitlich etliche Vertragsvereinbarungen, die noch vor einigen Jahren in vielen Mietverträgen gang und gäbe waren. Also alle Klauseln
- mit zu kurzen Renovierungsfristen
- mit starren Fristenplänen
- mit Doppelverpflichtungen (während und zusätzlich am Ende der Mietzeit)
- mit uneingeschränkter Endrenovierungsverpflichtung (also auch ohne starre laufende Renovierungsverpflichtungen)
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