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Neues Gesetz: Bleifrei trinken ohne Legionellen

(PresseBox) (Hamburg, )
Was gibt es Schöneres, als nach einem stressigen Tag eine heiße Dusche zu nehmen und den Alltag einfach hinter sich zu lassen? Doch ganz unbeschwert ist das Brausevergnügen nicht zu genießen: Im Wasser können Legionellen lauern, die unter Umständen eine schwere Lungenentzündung verursachen. Ein neues Gesetz verpflichtet jetzt Vermieter zu dem Nachweis, dass sich in den Wasserleitungen ihrer Immobilie keine der gefährlichen Bakterien tummeln.

Was besagt die neue Trinkwasserverordnung?

Legionellen können beim Duschen eingeatmet werden und mitunter zu einer tödlich verlaufenden Lungenentzündung führen. Um dieses Risiko so gering wie möglich zu halten, müssen Vermieter seit dem 1. November 2011 jährlich prüfen, ob die Leitungen frei von den gefährlichen Krankheitserregern sind. In Deutschland betrifft das immerhin 40 Millionen Mietwohnungen. Die Tests werden in Krankenhäusern und Schwimmbädern bereits durchgeführt.

Die Nachweispflicht trifft nun auch Vermieter von Wohnhäusern mit Warmwasseranlagen ab 400 Liter im Keller oder Warmwasserleitungen mit mehr als drei Liter Inhalt zwischen Großboiler und Wasserhahn.

Nebenkosten steigen an

Auf Vermieter und Immobilienverwalter kommen neue Pflichten und damit verbundene kostenintensive Renovierungen zu. Allerdings birgt der Gewinn an Wohnqualität eine zusätzliche Kostenbelastung. Denn die Ausgaben für die Bekämpfung der Legionellen muss voraussichtlich derjenige tragen, der unter der Dusche steht: der Mieter. Die Nebenkosten werden somit weiter ansteigen.

Für Installateure und Labore bedeutet die Verordnung ein einträgliches Geschäft, denn viele alte Anlagen müssen erneuert werden. Beim Bau oder der Sanierung sind nur noch Materialien erlaubt, aus denen sich keine Stoffe lösen. Installateure dürfen ausschließlich Leitungen und Armaturen einsetzen, die nachweislich geprüft wurden. Wer nicht zertifizierte Bauteile verwendet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Hinzu kommt, dass Vermieter zusätzlich verhindern müssen, dass das Trinkwasser durch Regenwasser oder Wasser aus der Heizungsanlage verunreinigt wird.

Wie läuft die Überprüfung ab?

Nach Entnahme der Proben durch einen Sanitärbetrieb müssen die Ergebnisse innerhalb von 14 Tagen an das zuständige Gesundheitsamt geliefert werden. Erlaubt sind höchstens 100 koloniebildende Legionellen pro 100 Milliliter Trinkwasser. Liegt der Wert höher, können gesundheitliche Gefahren auftreten.

Bleifrei trinken

Die Trinkwasserverordnung führt außerdem neue Grenzwerte für Uran und Blei ein. Für Uran im Trinkwasser ist dabei das nierenschädigende Potential des Metalls entscheidend. Mit einem erlaubten Wert von 10 Mikrogramm Uran pro Liter sollen besonders empfindliche Personen geschützt werden. Deutschland hat als einziges Land der EU einen solchen Grenzwert eingeführt. Ab dem 1. Dezember 2013 wird der Grenzwert für Blei auf 10 Mikrogramm pro Liter gesenkt. Viele Vermieter älterer Häuser müssen dann ihre bleihaltigen Leitungen auswechseln.

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