Wer bekommt die Wärmepumpen Förderung 2021?
Anträge dürfen generell von folgenden Personen gestellt werden:
- Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
- freiberuflich Tätig
- Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände, sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
- gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
- Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
- sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften
Aufgepasst, die Förderungen gibt es nur für Bestandsgebäude, für Neubau können die Förderung nicht beantragen.
Welche Heizungen werden 2021 gefördert?
Allgemein werden Umstiege von Gas und Ölheizung auf
- Gasbrennwertheizung „renewable ready"
- Gas-Hybridheizung
- Erneuerbare Energien Hybridheizung (EE-Hybrid)
- Solarkollektorenanlage
- Biomasse- o. Wärmepumpenanlage
- mit unterschiedlichen Fördersätzen bezuschusst.
Die größte Fördersumme kann bei einem Umstieg von Öl auf Wärmepumpe mit bis zu 45 Prozent erreicht werden. Die förderfähigen Kosten sind dabei auf 60.000 € gedeckelt.