„1.1.2 Plug-In Photovoltaik (steckerfertige PV-Anlagen, Balkon-PV-Module)
Gefördert werden Plug-In PV Anlagen, die der Norm VDE-AR-N 4105:2018-11, Ziffer 5.5.3. entsprechen. Erforderliche Nachweise sind die Anmeldung der Anlage bei den Erlanger Stadtwerken und der Eintrag in das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Bei Einsatz in Mehrfamilienhäuser gilt: Der Antragsteller versichert, dass entweder
- das Einverständnis des Vermieters zur Nutzung von Balkonmodulen oder
- ein entsprechender Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft vorliegt“