Allerdings bedauert die IK die Nichteinbeziehung stoffgleicher Nichtverpackungen in diesem Entwurf. Eine Beteiligungspflicht dieses Produktsegmentes wäre aus ökologischen Gründen wie auch unter dem Gesichtspunkt einer gerechteren Kostenverteilung sinnvoll gewesen.
Wesentlich für die IK ist in dem aktuellen Gesetzentwurf der vorgesehene Aufbau einer Zentralen Stelle in privatwirtschaftlicher Trägerschaft. Mit der Zentralen Stelle wird zukünftig eine umfassende Lizenzierung durch die Inverkehrbringer von Verpackungen gewährleistet. Auch die Sicherung eines fairen Wettbewerbs unter den dualen Systemen ist eine weitere wesentliche Aufgabe dieser neuen Organisation.
Die IK hat sich immer für anspruchsvolle aber auch realisierbare Verwertungsquoten für Kunststoffverpackungen ausgesprochen. Für die in dem vorliegenden Entwurf vorgesehene, sehr ambitionierte Quotenerhöhung sollte aus Sicht des Verbandes ein Stufenplan vorgesehen werden, um die entsprechenden Investitionen und eine gleichbleibend hohe Qualität des Recyclings zu ermöglichen.