Chemische Stoffe, von denen jährlich mehr als 1.000 Tonnen hergestellt beziehungsweise importiert werden, und bestimmte gefährliche Stoffe müssen bis zu diesem Zeitpunkt bei der europäischen Chemikalienagentur ECHA registriert werden. Außerdem müssen ab dem 1. Dezember 2010 Stoffe nach der CLP-Verordnung eingestuft, gekennzeichnet und verpackt werden. Gleichzeitig sind ab diesem Stichtag bestimmte Stoffe innerhalb eines Monats nach dem Inverkehrbringen in ein Verzeichnis nach der CLP-Verordnung zu melden.
Für weitere Fragen steht Herr Gernot Schnaubelt (Tel.: 0381 - 338 130, schnaubelt@rostock.ihk.de) als Ansprechpartner der IHK zu Rostock zur Verfügung.