In Rostock, Stralsund und anderen Kommunen des Landes M-V wird augenblicklich im politischen Raum die Einführung sog. Kulturabgaben, auch Bettensteuer genannt, diskutiert. Dabei handelt es sich im Kern um eine neue Gemeindesteuer auf Übernachtungen mit einem festen Satz oder einem Prozentanteil vom Übernachtungspreis. Steuerschuldner ist der Beherbergungsbetrieb. Die Kulturabgabe ist nicht zu verwechseln mit der seit langem bekannten Fremdenverkehrsabgabe oder der Kurtaxe, die nur in anerkannten Kur- und Erholungsorten erhoben werden dürfen und die der Finanzierung öffentlicher Kur- und Erholungseinrichtungen sowie der Fremdenverkehrswerbung dienen müssen.
Begründet wird die neue Steuer häufig damit, Beherbergungsunternehmen profitierten mittelbar von einem attraktiven Kulturangebot über die Gäste, die dieses Angebot nutzen würden. Tatsächlich geht es in vielen Fällen allerdings darum, angesichts defizitärer Haushalte unpopuläre Einschnitte auf der Ausgabenseite zu vermeiden und neue Einnahmequellen auf Dauer zu erschließen.
Die Einführung einer Kulturabgabe bedarf der Zustimmung des Innenministeriums im Einvernehmen mit dem Finanzministerium. Auf die Erteilung der Zustimmung besteht nach dem ausdrücklichen Wortlaut des Gesetzes kein Anspruch. Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer zu Rostock fordert die Landesregierung auf, den Kulturabgabesatzungen die erforderliche Genehmigung zu versagen.