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Antwort der Landesregierung auf Kleine Anfrage der AfD zur Zeitarbeit

(PresseBox) (Münster, )
„Die Antwort des Landtags von Baden-Württemberg auf die Kleine Anfrage der Partei AfD verdeutlicht einmal mehr, dass der Lohn für ungelernte Hilfskräfte 60 Cent pro Stunde höher ist als der gesetzliche Mindestlohn“, reagierte Martin Liebert, iGZ-Landesbeauftragter für Baden-Württemberg, auf die Beantwortung von acht Fragen der AfD zur Zeitarbeit. Darin attestierte das Landesministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau, dass der Mindestlohn in der Zeitarbeit aktuell bei 9,79 Euro liege. Außerdem habe das Ministerium laut iGZ-Landesbeauftragtem bestätigt, dass der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von derzeit 9,19 Euro pro Stunde im Regelfall dazu geeignet sei, dass eine alleinstehende Person mit einer Vollzeitbeschäftigung ihren Lebensunterhalt ohne sonstige Unterstützung bestreiten könne. Das, so Liebert, zeige überdeutlich, dass die Bedingungen in der Zeitarbeitsbranche eben schlicht besser seien. „Die Antworten auf die Kleine Anfrage tragen“, so Liebert, „hoffentlich dazu bei, die Zeitarbeitsbranche wieder ins rechte List zu rücken.“ Thematisiert wurden zudem Bedingungen und Auswirkungen von Zeitarbeit. „Das Ministerium hat ganz richtig erkannt, dass Arbeitnehmerüberlassung ein flexibles Instrument der Personalsteuerung für Unternehmen ist. Die Erläuterung, mit Zeitarbeit könne kurzfristig auf Auftragsspitzen oder vorübergehende Personalvakanzen reagiert werden, charakterisiert das Wesen der Zeitarbeit“, betonte der iGZ-Landesbeauftragte. Weitere Vorteile seien – wie von der Landesregierung argumentiert – der niederschwellige Zugang zu einem Beschäftigungsverhältnis. Das sei laut Liebert besonders wichtig für Beschäftigte, die sonst kaum eine Chance auf dem Arbeitsmarkt hätten. In der Antwort auf die Kleine Anfrage dokumentiere die Regierung auch den Stellenwert der Zeitarbeit sowohl für Arbeitnehmer als auch für die Wirtschaft: Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit wurden im Juni 2018 bundesweit 54,2 Prozent der Zeitarbeitnehmer im gering entlohnten Helferbereich eingesetzt, während 36,2 Prozent als Fachkräfte und 9,6 Prozent als Spezialisten oder Experten tätig waren. Insgesamt betrug der Anteil der Zeitarbeitsbranche an sozialversicherungspflichtig Beschäftigten 2,7 Prozent. In Baden-Württemberg waren zum Stichtag Juni 2018 insgesamt 131.632 Arbeitnehmer als Zeitarbeitnehmer beschäftigt.

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