Contact
QR code for the current URL

Story Box-ID: 488138

Hohenstein Institute Schlosssteige 1 74357 Bönnigheim, Germany http://www.hohenstein.de
Contact Ms Rose-Marie Riedl +49 7143 271723
Company logo of Hohenstein Institute
Hohenstein Institute

Legionellen in Warmwasser-Systemen - Änderung der Trinkwasserverordnung bringt neue Pflichten für Vermieter und Objektbetreiber

(PresseBox) (Bönnigheim, )
Wie in Pforzheim und dem Enzkreis sind im Moment bundesweit zahlreiche Sport- und Schwimmhallen wegen des Befalles der Warmwasser-Systeme mit Legionellen geschlossen.

Prof. Dr. Dirk Höfer, Leiter des Fachbereichs Hygiene, Umwelt & Medizin an den Hohenstein Instituten in Bönnigheim erklärt, was insbesondere die Betreiber öffentlicher Einrichtungen, gewerbliche Vermieter sowie Immobilieneigentümer und -Verwalter im Hinblick auf die verschärfte Untersuchungs- und Meldepflicht beachten sollten.

Warum werden gerade jetzt sehr viele Legionellen-Befunde publik gemacht?

Im Moment haben wir es Gott sei Dank nicht mit Krankheitsfällen bei Menschen zu tun. Bei den aktuellen Schließungen handelt es sich um Vorsichtsmaßnahmen weil in den wasserführenden Systemen pathogene Legionellen in einer gesundheitlich bedenklichen Menge nachgewiesen wurden. Ein wichtiger Faktor ist dabei sicherlich die verbesserte Überwachung: Seit November 2011 schreibt die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in Deutschland grundsätzlich in allen Anlagen regelmäßige Laboruntersuchungen vor und außerdem gilt eine verschärfte Anzeigepflicht. Unabhängig von der besseren Überwachung haben wir es, begünstigt durch die äußeren Bedingungen, aber sicherlich auch mit einer größeren Zahl von Fällen zu tun.

Wie gelangen die Legionellen ins Wasser und warum sind sie für den Menschen so gefährlich?

Kleine Mengen der über 70 verschiedenen Legionellen-Arten finden sich praktisch immer in unserem Trinkwasser. Das ließe sich nur über sehr aufwendige Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen komplett vermeiden. Problematisch werden die Keime aber ohnehin erst, wenn sie sich extrem vermehren können. Das ist vor allem dann der Fall, wenn die Wassertemperatur längere Zeit zwischen 18 und 50°C liegt und das Wasser nicht ausreichend zirkuliert. Grundsätzlich werden Legionellen in Aerosolen übertragen (Duschen, Whirlpools, Dampfschwaden von Rückkühlwerken) und können somit eingeatmet werden und die Lunge besiedeln. Dort verursachen sie im ungünstigsten Fall die sogenannte Legionärskrankheit, eine schwere Form der Lungenentzündung. Gerade bei Menschen mit schwachem Immunsystem oder Vorerkrankungen kann der Krankheitsverlauf sehr dramatisch sein.

Welche äußeren Faktoren begünstigen den Befall von Warmwasser-Systemen mit Legionellen?

In den letzten Wochen hatten wir klimatische Bedingungen, die den Legionellen indirekt sehr entgegen gekommen sind. Durch die extrem niedrigen Außentemperaturen liefen viele Warmwasser-Systeme an ihrem Leistungslimit. Die Heizungsmonteure berichten über zahllose Totalausfälle. In vielen Anlagen erreichte das Wasser nicht mehr dauerhaft 60°C, ein Mindestwert, den der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches zur Vermeidung eines Legionellenbefalles vorgibt. In beiden Fällen finden die Keime in den Wasserleitungen ideale Lebensbedingungen vor und vermehren sich explosionsartig.

Sind Legionellen damit nur ein saisonales Problem?

Absolut nicht - generell können auch alle Phasen, in denen die Warmwasser-Versorgung nur auf "Sparflamme" läuft, kritisch sein. Ich denke da insbesondere an Hotels oder Pensionen, Ferienwohnungen, Skihütten, die über die Wintermonate schließen oder Schulen und Sporthallen, bei denen während der Ferien die Heizleistung herunter gefahren wird. Aber auch übermäßiges Herunterfahren der System-Temperatur im Sinne des Energiesparens, der Einsatz von Geo- und Solarthermie sowie Wärmepumpen ist im Hinblick auf die Gefahr eines Legionellen-Befalles kritisch zu betrachten.

Wo wirkt sich ein Befall mit Legionellen besonders dramatisch aus?

Theoretisch können sich Legionellen auch in kleineren Warmwasser-Systemen wie in Einfamilienhäusern sowie schlecht gewarteten Klimaanlagen oder Luftbefeuchtern ansiedeln. Mit der Größe des Systems steigen auch die technischen Anforderungen, mit denen das Wasser ständig in Bewegung und auf Mindesttemperatur gehalten werden muss. Außerdem hat ein Befall in einer öffentlichen Einrichtung natürlich eine viel größere Breitenwirkung. Ist z. B. die Warmwasser-Anlage eines Hotels, einer Sporthalle oder Fitnessstudios mit Legionellen befallen, können sehr schnell sehr viele Menschen mit den Krankheitserregern in Kontakt kommen und das teilweise mit einer größeren regionalen Streuung. Besonders fatal sind Legionellen, wenn sie zum Beispiel in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen auf immungeschwächte oder alte Menschen treffen.

Als im Jahr 2010 in Ulm und Neu-Ulm über 60 Menschen erkrankten, war aufwendige Detektivarbeit notwendig, um den gemeinsamen Nenner bei den Kranken und damit die Infektionsquelle zu ermitteln, nämlich die Kühltürme eines Blockheizkraftwerkes.

Welche wasserführenden System müssen nach der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) regelmäßig auf Legionellen hin überprüft werden?

Die neue TrinkwV nimmt gewerbliche Vermieter, Immobilieneigentümer und -Verwalter sowie Betreiber öffentlicher Einrichtungen wie Kliniken, Krankenhäuser, Bäder, Altenheime, Hotels, Pensionen, Industriebetriebe, Schulen, Sportanlagen, Mehrfamilienhäuser, Fitness-Studios, Campingplätze, Handwerksbetriebe in die Pflicht. Sie müssen mindestens einmal jährlich die Wasserversorgungsanlagen von einem akkreditierten Trinkwasserlabor untersuchen lassen, sofern diese eine oder mehrere der folgenden Faktoren erfüllt:

- mehr als 400 Liter Speichervolumen
- Warmwasserleitungen mit mehr als drei Liter Inhalt in jeder Rohrleitung
- Abgabe von Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit, bei der es zu einer Vernebelung kommen kann, wie z. B. beim Duschen.

Wie schätzen Sie die verschärften Regelungen ein?

Um schwerwiegende Epidemien zu vermeiden, sind die verschärfte Anzeigepflicht und die jährlichen Untersuchungen absolut sinnvoll. In diesem Sinne überwachen die örtlichen Gesundheitsämter seit diesem Jahr verstärkt die Einhaltung der entsprechenden Vorgaben. Betreiber und Verantwortliche untersuchungspflichtiger Wasseranlagen müssen deshalb die Untersuchungsergebnisse innerhalb von 14 Tagen an das Gesundheitsamt liefern. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben drohen neben drastischen Bußgeldern auch strafrechtliche Konsequenzen. Persönlich halte ich in bestimmten Fällen auch häufigere, freiwillige Untersuchungen durchaus für sinnvoll, denn wie gesagt kann ein Befall unter ungünstigen Bedingungen das ganze Jahr auftreten und sollte dann möglichst schnell aufgedeckt werden.

Wer führt die Untersuchungen nach der neuen Trinkwasserverordnung durch?

In Baden-Württemberg besitzen rund 69 Prüflaboratorien die behördliche Anerkennung, um Untersuchungen gemäß der TrinkwV durchzuführen. Zu diesen gehören auch die Hohenstein Institute in Bönnigheim. Wichtig ist uns, dass wir aber nicht allein die Probennahme und mikrobiologischen Untersuchungen des Trinkwassers vornehmen. In Zusammenarbeit mit den örtlichen Behörden bieten wir darüber hinaus Schulungen und Fortbildungen über die Anforderungen der neuen TrinkwV an, bis hin zum Kontakt mit den Gesundheitsämtern.
The publisher indicated in each case (see company info by clicking on image/title or company info in the right-hand column) is solely responsible for the stories above, the event or job offer shown and for the image and audio material displayed. As a rule, the publisher is also the author of the texts and the attached image, audio and information material. The use of information published here is generally free of charge for personal information and editorial processing. Please clarify any copyright issues with the stated publisher before further use. In case of publication, please send a specimen copy to service@pressebox.de.
Important note:

Systematic data storage as well as the use of even parts of this database are only permitted with the written consent of unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, All rights reserved

The publisher indicated in each case (see company info by clicking on image/title or company info in the right-hand column) is solely responsible for the stories above, the event or job offer shown and for the image and audio material displayed. As a rule, the publisher is also the author of the texts and the attached image, audio and information material. The use of information published here is generally free of charge for personal information and editorial processing. Please clarify any copyright issues with the stated publisher before further use. In case of publication, please send a specimen copy to service@pressebox.de.