„Der Gesetzgeber hat nach langem Hin und Her endlich ein neues Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz verabschiedet. Das Resultat ist leider enttäuschend. Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes war es, die rechtliche Behandlung von privatem und betrieblichem Erbe anzugleichen und dabei klare Besteuerungsregeln festzulegen, um die Gestaltungsanfälligkeit zu vermeiden. Dieses Ziel wurde verfehlt. Zudem sollte der Schutz der mittelständischen Unternehmen und der Erhalt von Arbeitsplätzen gewährleistet werden. Hier ist die Neureglung insgesamt zu restriktiv ausgefallen. Es wäre deutlich mehr Entlastung für die kleinen und mittleren Betriebe möglich gewesen. Ich rechne mit erneuten Klagen. Das Problem sind die vielen Ausnahmeregelungen.“
Erbschaftsteuergesetz
Prof. Dr. W. Edelfried Schneider: Neue Klagen werden kommen!
„Der Gesetzgeber hat nach langem Hin und Her endlich ein neues Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz verabschiedet. Das Resultat ist leider enttäuschend. Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes war es, die rechtliche Behandlung von privatem und betrieblichem Erbe anzugleichen und dabei klare Besteuerungsregeln festzulegen, um die Gestaltungsanfälligkeit zu vermeiden. Dieses Ziel wurde verfehlt. Zudem sollte der Schutz der mittelständischen Unternehmen und der Erhalt von Arbeitsplätzen gewährleistet werden. Hier ist die Neureglung insgesamt zu restriktiv ausgefallen. Es wäre deutlich mehr Entlastung für die kleinen und mittleren Betriebe möglich gewesen. Ich rechne mit erneuten Klagen. Das Problem sind die vielen Ausnahmeregelungen.“