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Elektronische Dienstleistungen verlangen ab 2015 internationale Steuersätze

Unternehmer sollten sich bis 31.12.2014 beim Bundeszentralamt für Steuern anmelden

(PresseBox) (Hamburg, )
Neue Umsatzsteuerregeln wie für die elektronische Rechnung und das sogenannte "Mini-One-Stop-Shop"-Verfahren (kurz "MOSS") sollen vieles vereinfachen, führen aber auch zu großen Unsicherheiten bei den betroffenen Unternehmern. Gerade bei letzterem sei Eile geboten, denn um sich von Anfang an für die zentrale Bearbeitung durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) anzumelden, haben Unternehmer nur noch bis zum 31. Dezember 2014 Zeit, warnte die Hamburger Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei Schomerus & Partner bei der Informationsveranstaltung "Umsatzsteuer aktuell", die in Hamburg stattfand.

"Mini-One-Stop-Shop bedeutet die Teilnahme an einem Vereinfachungsverfahren, das es erlaubt, die Umsatzsteuer auf elektronische Dienstleistungen, die an Privatpersonen im EU-Ausland erbracht werden und ab 2015 der dortigen Umsatzsteuer unterliegen, zentral beim BZSt zu erklären und zu entrichten", erklärt Dr. Mario Wagner, Steuerberater in der Kanzlei, die Mitglied im bundesweiten Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsnetzwerk HLB Deutschland ist. Diese Leistungen können beispielsweise die Bereitstellung von Webseiten, Fernwartung, Cloud-Lösungen, kostenpflichtige Fotodienste, das Streamen oder der Download von Musik und Filmen, die Bereitstellung von Online-Spielen oder Online-Lotterien, Internet-TV und kostenpflichtige Podcasts, Online-Versteigerungen sowie Online-Unterricht sein.

Unternehmer müssen dem Empfänger in diesem Fall eine Rechnung zur Verfügung stellen, die die Umsatzsteuer des Empfängerlandes ausweist und in Landeswährung ausgeschrieben ist. "Das bedeutet, dass alle elektronischen Dienstleistungen (sowie auch Telekommunikations-, Fernseh- und Rundfunkleistungen) mit dem anzuwendenden Umsatzsteuersatz kalkuliert sein und die Rechnungen länderspezifische Informationen enthalten müssen, die in jedem der 27 EU-Länder abweichen können", erklärt Wagner. "Zudem muss die Umsatzsteuer vom Unternehmer auch an das jeweilige Zielland abgeführt werden." Aber mit der Teilnahme am MOSS übernimmt dann das BZSt die Weitergabe der Umsatzsteuerbeträge an die Finanzverwaltungen der einzelnen EU-Länder. Hierbei ist jedoch Eile geboten: "Unternehmer, die diesen Service der Finanzbehörden ab dem 1. Januar 2015 nutzen wollen, müssen die Anmeldung noch bis zum 31. Dezember 2014 vornehmen", sagt Wagner.

Wer international elektronische Dienstleistungen anbietet, sollte darüber hinaus schnellstmöglich folgende Fragen klären: Will man sich wirklich in allen 27 EU-Ländern steuerlich registrieren? Ist das Unternehmen intern in der Lage, Buchhaltung und Fakturierung selbst zu bewältigen? Bestehen ausreichend Kenntnisse über die internationalen Steuergesetze? Sind die Preise länderspezifisch kalkuliert? Sind die Rechnungsmuster länderspezifisch angepasst? Sind die AGB entsprechend für jedes Land angepasst und in Landessprache vorhanden? "Wird auch nur eine dieser Fragen mit Nein beantwortet, besteht für den Unternehmer dringender Handlungsbedarf", warnt Wagner.

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Schomerus & Partner

Schomerus - das sind Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuerberater und Unternehmensberater aus Hamburg. 1924 gegründet, hat Schomerus schon früh die Verbindung mit anderen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesucht und die gemeinsame Kraft genutzt, um zu wachsen und sich zu einem der führenden Anbieter von Prüfungs-, Rechtsberatungs- und Steuerberatungsdienstleistungen im norddeutschen Raum (mit Schwerpunkt in der Metropolregion Hamburg) zu entwickeln. Heute umfasst Schomerus fünf Gesellschaften, die auf den Feldern Wirtschaftsprüfung, Wirtschaftsrecht, Steuerberatung und Unternehmensberatung tätig sind. Zu den Mandanten zählen nationale und internationale - vorwiegend mittelständische - Unternehmen aller Rechtsformen aus den unterschiedlichsten Produktions-, Handels- und Dienstleistungsbereichen, Verbände, Stiftungen, öffentliche und gemeinnützige Unternehmen, wissenschaftliche Forschungseinrichtungen, private Inhaber größerer Immobilien- und Kapitalvermögen sowie Führungskräfte aus dem Leitungsbereich von Großunternehmen. Schomerus ist Gründungsmitglied von HLB Deutschland. Weitere Informationen unter www.schomerus.de.

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HLB Deutschland ist ein 1972 gegründetes Netzwerk von 19 selbstständigen und unabhängigen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften an 33 Standorten. Aktuell sind 183 Partner und 1.205 Berufsträger und Mitarbeiter unter dem Dach der HLB Deutschland für die meist mittelständischen Mandanten in Wirtschafts- und Steuerfragen tätig. HLB Deutschland gehört mit einem Gesamtumsatz der einzelnen Mitglieder von 147 Millionen Euro im Jahr 2013 zu den Top 3 der in Deutschland tätigen Netzwerke. HLB Deutschland ist unabhängiges Mitglied von HLB International. Weitere Informationen unter www.hlb-deutschland.de.

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