Der Umfang und die Anzahl der gültigen und zu beachtenden Vorschriften für Krane hat sich seit Inkrafttreten des Europäischen Binnenmarktes erheblich vergrößert. Früher wurden Krane häufig auf der Grundlage von sog. „Werksnormen“ angefragt. Darin wurden spezifische Anforderungen z. B. Tragfähigkeit, Hubhöhe, Umgebungsbedingungen, Verfügbarkeit festgelegt. Kleinere Unternehmen bezogen sich bei einer Bestellung z. B. einfach auf Unfallverhütungsvorschriften, DIN-Normen. Entsprechend der neuen Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) soll der Arbeitgeber bereits vor der Auswahl und der Beschaffung der Arbeitsmittel mit der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung beginnen. Dabei sind insbesondere die Eignung des Arbeitsmittels für die geplante Verwendung, die Arbeitsabläufe und die Arbeitsorganisation zu berücksichtigen.
Das Seminar behandelt an insgesamt zwei Tagen die Grundlagen für die Erstellung eines Lastenheftes für Krane. Der erste Teil beschäftigt sich mit den gesetzlichen Vorgaben für die Konstruktion und dem Betrieb von Krananlagen. Im zweiten Teil werden Praxisbeispiele für die Erstellung eines Lastenheftes erklärt.