Grundsätzlich ist jeder, der mit der Verladung oder dem Transport von Waren und Gütern auf Fahrzeugen betraut ist, für die Ladungssicherung verantwortlich. Hierzu zählen insbesondere der Fahrzeughalter, der Fahrer sowie der Absender und der Verlader.
Um Unfälle wegen mangelhafter Sicherung der Ladung zu vermeiden, muss die Ladungssicherung rechtlichen Vorschriften genügen, dem Stand der Technik entsprechen und außerdem wirtschaftlich sein. Die Richtlinien der Reihe VDI 2700 "Ladungssicherung auf Fahrzeugen" wurden vom Verein Deutscher Ingenieure (VDI) erarbeitet und veröffentlicht. Sie geben dem Anwender konkrete Hinweise, wie Ladegüter auf Straßenfahrzeugen gesichert werden können.
Bei der Ladungssicherung unterscheidet man form- und kraftschlüssige Sicherungsmethoden. Formschluss erreicht man durch das Heranlegen der Ladung an den Fahrzeugaufbau. Dabei dürfen keine Ladelücken vorhanden sein und der Aufbau muss ausreichend stabil sein. Weiterhin kann die Ladung durch spezielle Einrichtungen (z. B. Keile, Rungen etc.) auf der Ladefläche "festgelegt" werden. Auch hier spricht man von einer formschlüssigen Sicherungsmethode.
Werden Zurrmittel wie Zurrgurte, Zurrketten oder Zurrdrahtseile zur Ladungssicherung verwendet, so muss das Fahrzeug über geeignete Zurrpunkte verfügen. Zurrmittel können im Direktzurrverfahren oder als Niederzurrung verwendet werden. Direktzurrverfahren wie das Diagonal- oder Schrägzurren stellen ebenfalls eine formschlüssige Sicherungsmethode dar. Hierfür müssen Befestigungspunkte am jeweiligen Ladegut vorhanden sein. Beim Niederzurren der Ladung ist dies nicht erforderlich. Da das Niederzurren jedoch eine kraftschlüssige Sicherungsmethode darstellt, ist es für schwere Ladungen als alleinige Sicherungsmethode nicht geeignet. Es empfiehlt sich daher, unterschiedliche Sicherungsmethoden sinnvoll miteinander zu kombinieren.
Die Auswahl der richtigen Sicherungsmethode sowie die Anwendung von Zurrmitteln erfordern von den Anwendern spezielle Fachkenntnisse, die in der Regel nur durch eine qualifizierte Schulung erworben werden können. Das Blatt 1 der VDI-Richtlinie 2700 beschreibt die Ausbildungsinhalte für die Ladungssicherung, auf deren Grundlage der anerkannte "Ausbildungsnachweis Ladungssicherung VDI 2700a" vergeben werden kann. Die erforderliche Ausbildungszeit beträgt mindestens 2 Tage, wobei neben theoretischen Grundlagen auch praktische Lerninhalte vermittelt werden. Der interessierte Seminarteilnehmer sollte unbedingt auf die Qualifikation des Ausbilders achten. Qualifizierte Ausbilder haben Ihre besonderen Fachkenntnisse durch eine Prüfung bei der VDI-Gesellschaft Fördertechnik Materialfluss Logistik nachgewiesen und sind daher in der Lage, die geforderten Ausbildungsinhalte zu vermitteln. Fach- und Führungskräfte, die Ihre Mitarbeiter wie beschrieben qualifizieren lassen, können davon ausgehen, dass sich die rechtliche Stellung (z. B. nach einem Unfall) des eigenen Unternehmens wesentlich verbessern wird.
Das Haus der Technik in Essen bietet deshalb am 09. und 10. November 2009 eine entsprechende Schulung an, die zum Erhalt des anerkanten "Ausbildungsnachweis Ladungssicherung VDI 2700a" führt.
Detaillierte Informationen sind erhältlich unter www.hdt-essen.de, Stichwort "Ladungssicherung" sowie http://www.hdt-essen.de/...