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Dabei werden zu allen relevanten Themen des Immissionsschutz-, Störfallrechts und der Anlagensicherheit Grund- und Fortbildungsseminare (auch staatlich anerkannt im Sinne der 5. BImSchV) sowie Tagungen angeboten.
Für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte besteht die Verpflichtung (§ 9 der 5. BImSchV) regelmäßig, aber mindestens alle zwei Jahre, an Fortbildungsmaßnahmen teilzunehmen.
Aktuell im Angebot ist die Veranstaltung:
Immissionsschutz - neue rechtliche/technische Entwicklungen
(Bundesweit staatlich anerkannte Fortbildung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte im Sinne der 5. BImSchV)
Mit dieser Veranstaltung am 14.-15.November 2017 in Essen werden Immissionsschutz-, Störfallbeauftragte und andere Fachleute in Industrie, Wirtschaft und Behörden, die sich mit Fragen des Immissionsschutzes befassen, über aktuelle rechtliche und technische Entwicklungen informiert.
Alle Infos unter https://www.hdt.de/...