• Weg für weitere innovative Zahlungsauslöse- und Kontoinformationsdienste ist geebnet
Die Haufe Service Center GmbH als Unternehmen der Haufe Group ist seit August ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) anerkanntes Zahlungsinstitut mit der Erlaubnis zur Erbringung von Kontoinformations- und Zahlungsauslösediensten.
Insbesondere für die Online-Unternehmenslösung lexoffice aus dem Freiburger Medienunternehmen ist die PSD2-Konformität ein wichtiger Schritt. Die Buchhaltungssoftware für Kleinunternehmer bietet ein breites Spektrum an kaufmännischen Lösungen: von der Rechnungserstellung über die Belegerfassung inkl. Zahlungsüberwachung per angebundenem Onlinebanking bis hin zum Jahresabschluss.
Das integrierte Onlinebanking ist bei lexoffice seit dem Launch im Jahr 2012 ein fest integrierter Bestandteil aller Produktversionen und bei Kunden äußerst beliebt. „Mit der Erlaubnis der BaFin können wir diese Funktion auch weiterhin PSD2 konform anbieten und zudem weitere Services dieser Art noch stärker ausbauen“, freut sich Christian Steiger, Geschäftsführer Haufe-Lexware GmbH & Co. KG, ein Unternehmen der Haufe Group.
„Wir denken insbesondere darüber nach, wie wir die Zahlungsinformationen für unsere Kunden noch nützlicher aufbereiten können, um nicht nur die Buchhaltung zu automatisieren, sondern auch die Optimierung der Finanzen und Steuern in Summe.“
Für Kunden besteht durch die Lizenzierung die Sicherheit, dass all diese Funktionen auch zukünftig unter den strengen Auflagen der PSD2 Direktive rechtskonform angeboten und ausgebaut werden können.