Nach der Bestimmung des Forschungsthemas erfolgt vor der eigentlichen empirischen Untersuchung anfangs eine theoretische Ansatzbildung. Diese bildet die Grundlage für die gesamte empirische Untersuchung. Im Rahmen der Sozialforschung und Empirie wird der Theorieterminus unterschiedlich dargestellt. Eine Definition besteht darin, dass jede Theorie eine Systematik von Aussagen bildet. Diese werden dabei als logisch miteinander verknüpfte widerspruchsfreie Hypothesen umfassend erläutert. Die Verfahrensbestimmung, die Bestimmung der Untersuchungsinhalte, die Erhebung der Datensätze und deren Auswertung werden in einer bestimmten Reihenfolge wiederholt durchgeführt, wobei die einzelnen Arbeitsschritte aufeinander aufbauen. Nach der Herausbildung grundsätzlicher Vorkenntnisse wird das Erhebungsverfahren der qualitativen Fragestellung bestimmt. Dabei verkörpern die befragten Personen die Untersuchungsbestandteile. Die Fragenauswertung erfolgt in nichtnumerischer Rangfolge, da die Beurteilungskategorien auf einer Skala mit unterschiedlichen Erläuterungen belegt wurden. Mit kontinuierlich neuen Informationen wird die Herausbildung von Hypothesen und entsprechenden theoretischen Erkenntnissen immer weiter entwickelt.
Bei der Erstellung von normativen Fragebögen sind inhaltliche formelle und analytische Bedingungen zu beachten, sowie unterschiedliche Güteansprüche zu realisieren. Deshalb ist es empfehlenswert, sich bezüglich dieser Vorgaben und Faktoren auf bereits publizierte und geprüfte Erhebungsgrundlagen zu beziehen. Die Güte eines Fragebogens orientiert sich nach der konventionellen Testtheorie an den drei Gütekriterien: Objektivität, Reliabilität, Validität. Eine wissenschaftliche Erhebung sollte sich möglichst umfassend auf diese Gütekriterien beziehen.
Weitere Informationen finden Sie hier:
http://hauckautoren.de/...
http://hauckautoren.de/...