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Handwerkskammer für Oberfranken

Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PCs

(PresseBox) (Bayreuth, )
Die für 2007 vorgesehene Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PCs und UMTS-Handys stößt bei kleinen und mittelgroßen Betrieben weiterhin auf großes Unverständnis. Wir sehen darin einen massiven Widerspruch zum Ziel des Bürokratieabbaus und zum Wunsch nach Entlastung des Mittelstandes.

An einer Umfrage zu diesem Thema, die der ZDH gemeinsam mit dem DIHK und den regionalen Kammern organisiert hat, haben fast 20.000 Unternehmen Online oder per Fax teilgenommen. Diese ungewöhnlich große Beteilung zeigt deutlich das Ausmaß der Verärgerung über diese ungerechte Neuregelung, die die Politik nicht mehr ignorieren darf.

Die Staatskanzleien haben bisher die Regelungen des 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrages durchweg verteidigt. In offiziellen Schreiben wurde die Betroffenheit der Betriebe als insgesamt gering eingestuft. Insbesondere wurde auf einige Sonderregelungen für neuartige Rundfunkgeräte, wie z.B. die Zweitgerätebefreiung, verwiesen, wodurch die Belastung begrenzt würde.

Wir möchten unter Berufung auf die Umfrageergebnisse klarstellen, dass diese Einschätzungen vielfach auf unzutreffenden Annahmen beruhen und als Begründungen der Neuregelung nicht stichhaltig sind.

Von den Befreiungsregelungen profitiert nur die Minderheit der Betriebe

Die Umfrage zeigt, dass etwa 97 Prozent der teilnehmenden Betriebe heute über internetfähige Geräte an ihren Standorten verfügen. Auch wenn es sich nicht um eine repräsentative Umfrage handelt, zeigt diese Zahl doch deutlich, dass die zusätzliche Belastung der Unternehmen durch die neue Staatsvertragsregelung erheblich größer ist, als es die Befürworter der Neuregelung annehmen.

Die Staatskanzleien haben wiederholt auf die Regelungen zur Befreiung von der Gebührenpflicht verwiesen. So würden Gebühren für PCs und Internet-Handys nicht anfallen, wenn ein herkömmliches Gerät auf dem Betriebsgrundstück angemeldet ist.

Allerdings rechnen 57 Prozent der teilnehmenden Handwerksbetriebe damit, dass sie ab 2007 von dieser Befreiungsregelung gar nicht oder nur für einzelne Betriebsstandorte profitieren werden: Der Großteil der Betriebe wird demnach erstmalig durch eine Rundfunkgebühr belastet werden!

Angesichts zahlreicher Unklarheiten in Bezug auf die künftige Gebührenerhebungspraxis kann diese Zahl aber nur ein unteres Niveau der Betroffenheit widerspiegeln. Sehr viele Handwerksbetriebe haben z.B. bereits ein Autoradio angemeldet und hoffen, dass diese Anmeldung auch zur Befreiung von neuartigen Geräten am Betriebsstandort dienen wird. Dies ist aber nach bisheriger Rechtsauffassung der GEZ nicht der Fall.

Der Anteil der belasteten Betriebe wird insbesondere noch deutlich größer ausfallen, wenn PCs in Bezug auf die Gebührenhöhe als Fernsehgeräte eingeschätzt würden, obwohl es bisher noch gar kein adäquates Angebot im Internet gibt. Wie Zahlen der GEZ zeigen, handelt es sich bei den in den Betrieben bereits vorhandenen herkömmlichen Geräten fast ausschließlich um Radiogeräte. Für diese Betriebe mit angemeldeten Radios betrüge die jährliche Zusatzbelastung durch die Erhöhung von der Grund- auf die Fernsehgebühr 138,12 €. Die Mehrheit der Betriebe, die bisher über keine herkömmlichen Rundfunkempfangsgeräte verfügen, würden sogar mit 204,36 € belastet. Für Kleinbetriebe sind das erhebliche Summen, zu denen noch Mehrfachbelastungen durch die bereits bestehenden Gebühren für betriebliche Autoradios und private Geräte hinzukommen.

Von einer auf wenige Fälle eingegrenzten Belastung kann nicht ausgegangen werden, angesichts einer Zahl von über 900.000 Handwerksbetrieben in Deutschland.

Der Staatsvertrag begrenzt die Gebührenpflicht zwar auf einen PC oder ein UMTS-Handy pro Betriebsgrundstück. Dadurch wird allerdings lediglich für den Bereich der neuartigen Rundfunkempfangsgeräte die bisherige Ungerechtigkeit aufgegeben, dass Betriebe im Gegensatz zu Privathaushalten jedes Gerät einzeln anmelden müssen. Für herkömmliche Geräte bleibt die alte Regelung, die die Betriebe diskriminiert, ohnehin bestehen.

Außerdem profitieren bei weitem nicht alle Betriebe von dieser Zweitgerätebefreiung, da heutzutage auch viele Kleinbetriebe über mehrere Standorte verfügen: Im Handwerk haben nach dem Ergebnis der Umfrage bereits etwa 10 Prozent der Unternehmen mehrere Standorte mit internetfähigen Geräten. Diese Mehrfachbelastung ist demnach auch für das Handwerk ein ernstzunehmendes Problem, das mit fortschreitender Filialisierung im Ladenhandwerk noch zunehmen würde.

PCs in Betrieben sind keine Rundfunkempfangsgeräte!

Die Belastung durch die Neuregelung ist insbesondere inakzeptabel, da die Unternehmen ihre PCs, wie die Umfrage des Handwerks eindeutig zeigt, im betrieblichen Alltag nicht zum Empfang von Rundfunksendungen nutzen.

PCs in Betrieben sind keine neuartigen Rundfunkempfangsgeräte – PCs in Betrieben dienen nur als Arbeitsgeräte! Dasselbe gilt für internetfähige Handys.

Weniger als 1,8 Prozent der Betriebe geben an, dass sie über den PC Radio empfangen, der Anteil der Fernsehkonsumenten liegt bei etwa 0,4 Prozent! Zahlreiche Äußerungen von Unternehmern belegen zudem, dass der Rundfunkkonsum in ihren Betrieben strikt untersagt bzw. technisch blockiert ist.

Internetnutzer an der Arbeitsstätte sind eindeutig keine Teilnehmer am Rundfunk. Diese zentrale Erkenntnis der Umfrage darf nicht unberücksichtigt bleiben.

Es ist rechtlich nicht hinzunehmen, dass eine Gebühr für eine nicht genutzte Leistung erhoben wird. Die Betriebe haben keine Chance, ihr zu entgehen, da sie durch den normalen Geschäftsverkehr und die Bestimmungen zur Meldung der Umsatzsteuer faktisch gezwungen sind, einen internetfähigen PC vorzuhalten. Möglichkeiten durch technische Vorrichtungen oder vertragliche Vereinbarungen der Gebührenpflicht zu entgehen, werden durch den Staatsvertrag nicht vorgesehen.

Die Möglichkeit zum Ersatz von herkömmlichen Geräten durch PCs besteht nicht!

Ohne eine Ausweitung der Gebührenpflicht auf PCs bestünde aus Sicht der Befürworter der Neuregelung die Gefahr, dass Betriebe herkömmliche Rundfunkgeräte zugunsten der (heute noch) gebührenfreien "neuartigen Rundfunkempfangsgeräte" abmelden könnten.

Dabei handelt es sich jedoch ebenfalls um eine unrealistische Annahme: In gerade einem Prozent der Betriebe wird dies für denkbar gehalten. Völlig an der betrieblichen Wirklichkeit geht aber vor allem auch das Argument einiger Befürworter der Neuregelung vorbei, es bestünden sogar Einsparmöglichkeiten durch den Staatsvertrag. Mit dem neuen Recht gäbe es für Betriebe mit mehreren herkömmlichen Rundfunkgeräten am Standort die Möglichkeit, diese zukünftig durch internetfähige Geräte zu ersetzen. Dadurch würde nur noch einmal eine Gebühr pro Grundstück anfallen. Ein Handwerksbetrieb, der auf diese Weise ein Einsparpotenzial hätte, ist uns in unserer Organisation jedoch nicht bekannt.
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