Der Kammerpräsident verwies angesichts der erfreulichen Ausbildungszahlen auf die steigende Attraktivität der beruflichen Bildung. Diese droht jedoch unter der Entwicklung des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) zu leiden. Der DQR soll Bildungsabschlüsse besser vergleichbar machen und später die Basis für die Einstufung im Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) bilden. Aus Sicht des Handwerks muss der Gesellenabschluss zusammen mit dem Abitur auf Stufe vier eingestuft werden. Die Kultusministerkonferenz besteht jedoch auf einer Einstufung des Abiturs auf Stufe fünf. Traublinger: "Dadurch wird die berufliche Bildung diskriminiert. Denn ein Geselle ist bereits in der Lage, als qualifizierte Fachkraft in einem Betrieb zu arbeiten. Er verfügt nicht nur über Wissen und Fertigkeiten, sondern auch über Erfahrungen in betrieblichen Abläufen. Ein Abiturient kann dagegen noch keinen Beruf ausüben." Der Logik der Kultusministerkonferenz folgend, würde ein Abiturient, der einen Beruf erlernt, anschließend von Stufe fünf auf Stufe vier zurückfallen. "Das ist Unsinn, gegen den sich das Handwerk wehren wird", kündigt der Kammerpräsident an.
Lehrlingszahlen der Handwerkskammer
Der Kammerpräsident verwies angesichts der erfreulichen Ausbildungszahlen auf die steigende Attraktivität der beruflichen Bildung. Diese droht jedoch unter der Entwicklung des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) zu leiden. Der DQR soll Bildungsabschlüsse besser vergleichbar machen und später die Basis für die Einstufung im Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) bilden. Aus Sicht des Handwerks muss der Gesellenabschluss zusammen mit dem Abitur auf Stufe vier eingestuft werden. Die Kultusministerkonferenz besteht jedoch auf einer Einstufung des Abiturs auf Stufe fünf. Traublinger: "Dadurch wird die berufliche Bildung diskriminiert. Denn ein Geselle ist bereits in der Lage, als qualifizierte Fachkraft in einem Betrieb zu arbeiten. Er verfügt nicht nur über Wissen und Fertigkeiten, sondern auch über Erfahrungen in betrieblichen Abläufen. Ein Abiturient kann dagegen noch keinen Beruf ausüben." Der Logik der Kultusministerkonferenz folgend, würde ein Abiturient, der einen Beruf erlernt, anschließend von Stufe fünf auf Stufe vier zurückfallen. "Das ist Unsinn, gegen den sich das Handwerk wehren wird", kündigt der Kammerpräsident an.