Der Händlerbund möchte Anbietern von Shop-Systemen konkrete Hinweise für die rechtskonforme Neu-Gestaltung der Online-Shops liefern und hat hierzu ein Hinweisblatt entwickelt, welches für die jeweiligen Betreiber auf der Webseite des Händlerbundes kostenlos erhältlich ist.
Darin warnt der größte Onlinehandelsverband Europas vor der Unterschätzung der erforderlichen Änderungen im Bestellsystem. Neben der bloßen Umbenennung des Bestell-Buttons muss die Bestellübersicht nun noch weitere wichtige Angaben umfassen, die viele Shop-Systeme bisher technisch noch nicht mit einbinden. Darunter fallen unter anderem detaillierte Angaben zur Produktbeschreibung, zum Kaufvertrag, zur Preisangabe und zu Versand- und Zusatzkosten.
Problematisch sieht der Verband die Umsetzung der neuen rechtlichen Vorgaben auf Verkaufsplattformen wie eBay und amazon. In diesen Fällen müssen die jeweiligen Unternehmen ebenfalls umfangreiche Änderungen in ihren Bestellübersichtsseiten vornehmen.
Das Gesetz wurde am 2. März 2012 vom Bundestag bestätigt und tritt somit nach der erforderlichen Unterzeichnung des Bundespräsidenten und der anschließenden Verkündung im Bundesgesetzblatt frühestens ab dem 1. Juni 2012 in Kraft.