Ein erkranktes Kiefergelenk kann viele systemische Beschwerden hervorrufen, ohne dass deren Ursache erkannt wird. Verbreitete Beispiele sind wiederkehrende Schmerzen an Kopf und Nacken oder in der Schulter- und Rückenpartie. Die Fachwelt fasst sie unter dem Begriff Cranio Mandibuläre Dysfunktion (CMD) zusammen. Studien haben gezeigt, dass in Europa bis zu zehn Prozent der Bevölkerung von einer therapiebedürftigen Kiefergelenkerkrankung betroffen sind.
Von Zuschuss bis Jahreshöchstleistung
Da CMD oftmals hohe Kosten für Schmerzmedikamente und zahlreiche Arztbesuche mit sich bringt, wird die Funktionstherapie auch für Krankenkassen interessant. So bieten einige der Privatversicherer Tarife, in denen sie die Funktionstherapie im Rahmen der Jahreshöchstleistungen abrechnen. Dabei setzen sie voraus, dass die medizinische Notwendigkeit diagnostisch belegt ist und die Rechnung Leistungen detailliert aufführt.
Bei den gesetzlichen Krankenkassen zählt eine komplette Funktionstherapie nicht zu den Kassenleistungen. Einige bezuschussen die eingesetzte Aufbissschiene mit knapp 160 Euro als Obergrenze, sofern der chefärztliche Dienst sie befürwortet. Andere erstatten im Rahmen einer chefarztpflichtigen Behandlung zumindest eine Funktionsanalyse. Eine Betriebskrankenkasse verweist Betroffene bei medizinisch angezeigten Sonderfällen an die Wiener Universitätszahnklinik und sieht dafür ebenfalls eine tarifliche Erstattung vor.
Therapiekonzept der GZFA
Die GZFA arbeitet mit einem eigenen Therapiekonzept, das die Zahnärzte in diesem interdisziplinären Netzwerk exklusiv anwenden. Diese rund siebenwöchige DROS®-Therapie, eine anerkannte Heilmethode, setzt sich bei deutschen Privatversicherern zunehmend durch. Die erste Vereinbarung traf bereits 2008 die Bayerische Beamtenkrankenkasse aus dem Konzern Versicherungskammer Bayern. "Über unser Patientenportal im Internet verzeichnen wir auch das Interesse aus Österreich", erklärt Franz Weiß, Geschäftsführer der GZFA. Das führte im Frühsommer 2009 zu einem neuen Mitglied in Wien.