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Gesellschaft für die Digitalisierung der Rechtsdienstleistungen LI mbH

Die Alternative zur Musterfeststellungsklage gegen VW:

Ansprüche individuell sichern ohne eigenes Kostenrisiko – innovatives Tool verhilft geschädigten Dieselkunden zum Schadensersatz

(PresseBox) (Berlin, )
Auf Grundlage der Ende 2018 eingereichten Musterfeststellungsklage gegen den Volkswagen Konzern kommt es am 30. September in Braunschweig zum ersten Verhandlungstag vor dem Oberlandesgericht Braunschweig. Sehr vielversprechend ist diese Klage allerdings nicht. Das Berliner Unternehmen GDR Legal Intelligence mbH, das sich auf die Digitalisierung von Rechtsdienstleistungen spezialisiert hat und im Abgasskandal mit der führenden Kanzlei Gansel Rechtsanwälte kooperiert, erläutert, warum eine Einzelklage gegen den Konzern schneller, aussichtsreicher und am Ende sogar risikoärmer ist. Um das Risiko einer solchen Einzelklage und die Höhe zu erwartender Ansprüche schnell und unkompliziert prüfen zu können, stellt das Unternehmen seit Kurzem mit einem sog. „Risikoregler“ unter https://www.musterfeststellungsklage.de ein neu entwickeltes und einfach zu bedienendes Online-Tool zur Verfügung.

Ziel der Musterfeststellungsklage, für welche sich mittlerweile bereits knapp 400.000 Geschädigte registriert haben, ist die Feststellung, ob Volkswagen mit Software-Manipulationen Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat. Geklärt werden soll im Verlauf des Verfahrens, ob der Kaufpreis bei Fahrzeugrückgabe in voller Höhe ersetzt werden muss, eine Nutzungsentschädigung abzuziehen ist oder ob der Hersteller darüber hinaus Schadenersatz zu zahlen hat. An der Klage beteiligen können sich Käufer von Fahrzeugen der Marken Volkswagen, Audi, Seat, Skoda mit den Dieselmotoren EA189, für die ein Rückruf ausgesprochen wurde. Die Absicht einer solchen Klage für die Geschädigten ist zwar gut gemeint. Die Gründe gegen eine Beteiligung an dieser Klage und für eine Einzelklage sind jedoch vielfältig. Denn was viele nicht wissen und einen Hauptgrund gegen die Beteiligung an einer Musterfeststellungsklage darstellt: Es werden keine individuellen Schadensersatzregelungen getroffen. Bestenfalls wird lediglich festgestellt, ob grundsätzlich ein Schadenersatzanspruch gegenüber den VW-Konzern besteht. Was sich daraus genau für Ansprüche für den Einzelnen ergeben und wie hoch diese ausfallen könnten, muss später allerdings in weiteren Verfahren geklärt werden, die jeder Kläger einzeln zu führen hätte. Und das bei vollem Risiko, die ein solches Verfahren mit sich bringt.
  • Online-Tool bietet Kosten-Transparenz: Kläger entscheiden selbst über ihr Risiko
Wesentlich vielversprechender ist dagegen von vornherein eine Einzelklage gegen VW einzureichen. Sie ist mit durchschnittlich 8 Monaten bis zu einer Entscheidung nicht nur schnell, sondern im Regelfall auch äußerst erfolgreich – die Musterfeststellungsklage indes wird voraussichtlich 5 Jahre oder länger dauern. Bis heute haben von 115 in Deutschland existierenden Landgerichten 96 Landgerichte VW und andere Hersteller verurteilt. Erst jüngst wurde u.a. einer Klägerin vom Landgericht Essen der komplette Wert des vor Jahren erworbenen VW Cabrio ohne Abzüge für die Dauer der Nutzung zuzüglich Kosten für die Finanzierung und Zinsen zugesprochen. Eine Einzelklage ist mit der Kanzlei Gansel Rechtsanwälte zudem ohne jegliches finanzielles Restrisiko für den Kläger zu führen: Besteht beispielsweise eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese die Kosten des Verfahrens. Allenfalls ist – so  vertraglich vereinbart – die Selbstbeteiligung aufzubringen. Die GDR Legal Intelligence mbH ermöglicht Klägern zusammen mit Kanzlei Gansel Rechtsanwälte, auch ohne Rechtsschutzversicherung, Ansprüche gegenüber VW geltend zu machen – bei gleichzeitiger Risikominimierung. Als Unterstützung für die Entscheidung, ob sich Kläger noch von der Musterfeststellungsklage abmelden und ein Einzelverfahren anstreben sollten, stellt das Unternehmen ein ausgefeiltes Online-Tool zur Verfügung. Dieses berechnet u.a. mit der Erfahrung aus vielen tausend Einzelverfahren und Parametern wie dem Bruttokaufpreis, dem Alter des Fahrzeuges und der bisherigen Laufleistung den zu erwartenden individuellen Erlös. Zusätzlich haben die Kläger die Möglichkeit mit einem sog. Risikoregler direkt auf der Seite selbst festzulegen, ob ein Prozesskostenfinanzierer das Kostenrisiko voll oder teilweise übernehmen soll. „Unsere Kunden können frei wählen, ob und wieviel Risiko sie eingehen möchten, um Schadensersatz für den Dieselbetrug zu erhalten. Durch die Zusammenarbeit mit einem Prozesskostenfinanzierer, können wir die Kläger auch ganz ohne eigenes Kostenrisiko zum Erfolg führen.“ sagt RA Philipp Caba, Rechtsanwalt der Kanzlei Gansel Rechtsanwälte und Geschäftsführer GDR Legal Intelligence mbH.

Der Prozessfinanzierer kommt für alle Kosten im Zusammenhang mit einer Einzelklage gegen VW auf. Es spielt also keine Rolle, ob es zu einem Vergleich oder zu einem Urteil kommt. Wird der Fall gewonnen muss der Kläger einen Teil seines Erfolges, einen bestimmten Prozentsatz aus dem erkämpften Erlös (max. 20%), an den Prozessfinanzierer abgeben. Sollte eine Klage wider Erwarten erfolglos bleiben, trägt das Risiko entsprechend des vorab eingestellten Risikoreglers der Prozesskostenfinanzierer bis zu 100 Prozent. Auf Grundlage dieser transparenten Informationen ist es für den Kläger wesentlich einfacher bis zum Stichtag am 30. September aus der Musterfeststellungsklage auszutreten und eine Einzelklage anzustreben. Zumal wir das voraussichtliche Ergebnis der Klage und die Erfolgsbeteiligung des Prozessfinanzierers individuell und live auf unserer Webseite berechnen mittels der eingegebenen Daten zum Fahrzeug.

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Echte Zahlungsklage statt Muster­feststel­lungs­klage

Gesellschaft für die Digitalisierung der Rechtsdienstleistungen LI mbH

Die GDR Legal Intelligence mbH hat sich die Digitalisierung von Rechtsdienstleistungen zum Ziel gesetzt. Das Berliner Unternehmen konzipiert, standardisiert, automatisiert und produktisiert juristische Prozesse um sie für Rechtsschutzsuchende und Anwälte einfacher und effizienter zu machen. Die Dienstleistungen für Unternehmen und Konsumenten beinhalten Entwicklung eigener Web- und Softwarelösungen, Onlinemarketing sowie Prozessfinanzierung und Risikomanagement. Rechtsdienstleistungen erbringt das Unternehmen nicht selbst, sondern durch den Kooperationspartner Gansel Rechtsanwälte.

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