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EuGH: Zeiterfassung ist Pflicht – EU Staaten müssen Arbeitgeber zur Zeiterfassung verpflichten

nur die Überstunden der Mitarbeiter aufzeichnen - das war gestern / Mit dem neuen Gesetz des Europäischen Gerichtshofes werden Arbeitgeber nun dazu verpflichtet die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer vollständig zu erfassen

(PresseBox) (Lampertheim, )
Paragraph 16 des deutschen Arbeitszeitgesetzes schreibt bislang nur vor, dass Überstunden, die über die werktägliche Arbeitszeit hinaus gehen, dokumentiert werden müssen. Diese Form der Zeiterfassung beruht derzeit in der Regel auf Tarifverträgen, oder innerbetrieblichen Vorgaben – doch damit wird in Zukunft Schluss sein, wie der Europäische Gerichtshof vergangene Woche mitteilte. Ein neues Gesetz zum Schutz der Arbeitnehmer sieht die ausführliche Dokumentation aller geleisteten Arbeitsstunden vor. Arbeitgeber sollen zur Zeiterfassung verpflichtet werden.

Mit dieser Entscheidung nehmen die Richter Bezug zur EU-Grundrechtcharta, welche besagt, dass jedem Arbeitnehmer das Grundrecht „auf eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit“, sowie auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten“ zusteht. Geklagt hatte eine spanische Gewerkschaft, die die Einhaltung der vorgesehenen Arbeitszeiten in Gefahr sah und diese sicherstellen wollte. In Spanien, bestand zu diesem Zeitpunkt, wie auch aktuell noch in Deutschland, keine Pflicht die geleisteten Arbeitsstunden der Mitarbeiter zu dokumentieren. Das erklärt auch die Ergebnisse des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Im vergangenen Jahr wurden in Deutschland von 2.000 Millionen Überstunden nur knapp die Hälfte tatsächlich bezahlt.

Um die Fairness gegenüber den Arbeitnehmern zu gewährleisten, braucht es also ein Zeiterfassungssystem, das die Zahlen der geleisteten Arbeitsstunden objektiv und verlässlich darstellt. Befürworter sehen in der Pflicht zur lückenlosen Dokumentation außerdem die Chance zur Kontrolle der Mindestlohnzahlung. Warnungen vor zusätzlichem bürokratischem Aufwand von der gegnerischen Seite werden ebenfalls laut, doch ein Umstieg zur digitalen Zeiterfassung kann auch Vorteile für den Arbeitgeber mit sich bringen.

Durch die digitale Form der Zeiterfassung mit TimePunch wird in erster Linie die gewünschte Transparenz innerhalb des Unternehmens geschaffen. Nicht nur die damit verbundene Zufriedenheit der Mitarbeiter, sondern auch die Minimierung der Fehlerquote durch moderne Zeiterfassungssoftware kann zur Steigerung des Unternehmensumsatzes beitragen. Neben der Einsparung von Kosten durch eine genaue Erfassung der Arbeitszeiten, bieten Zeiterfassungssysteme außerdem die Möglichkeit mithilfe einer DATEV-Schnittstelle, Daten unmittelbar zu exportieren und an die Rechnungsstelle weiterzugeben. Eine stichprobenartige Kontrolle genügt und wichtige Ressourcen können eingespart werden.

Bei der Installation und Bedienung entsprechender Zeiterfassungssoftware ist kein Mehraufwand zu erwarten. TimePunch steht bei der Integration der Zeiterfassungssysteme in das Unternehmen beratend zur Seite und unterstützt seine Kunden auch über die Einrichtung der Software hinaus. Durch den persönlichen Support kann das System an individuelle Wünsche angepasst werden. So garantiert TimePunch die Nutzung seiner Software für alle Branchen und Betriebsgrößen.

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Die TimePunch KG bietet professionelle Software und Hardware zur Zeiterfassung für kleine und mittelständische Unternehmen. Unabhängig, ob vor Ort im Unternehmen, Remote im Home-Office oder unterwegs beim Kunden, TimePunch bietet ihnen und ihren Mitarbeitern vielfältige Möglichkeiten sowohl Arbeitszeiten als auch Projektzeiten und Auftragszeiten jederzeit und überall zu erfassen.

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