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Genossenschaft zur Wahrung von Nutzerinteressen eG

De-Mail ist die neue Schneckenpost

Anspruch und Wirklichkeit klaffen weit auseinander

(PresseBox) (Berlin, )
Eigentlich soll die rechtssichere De-Mail Schwung ins Angebot digitaler Services bringen. Doch zwei Jahre nach Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzes sieht die Wirklichkeit anders aus. Am kommenden Freitag, 7. Juni 2013, entscheidet der Bundesrat über die Nutzung von De-Mail bei Behörden.

Schon der Start von De-Mail verlief schleppend. Zwar konnten Bürger sich bereits ab Sommer 2010 für den rechtssicheren E-Mail-Dienst registrieren, doch das zugehörige Gesetz wurde erst knapp ein Jahr später, nämlich am 28. April 2011, fertig. Fast ein weiteres Jahr dauerte es, bis die ersten Dienstleister zertifiziert wurden: Auf der CeBIT Anfang März 2012 wurde Mentana Claimsoft und der Deutschen Telekom bestätigt, dass sie alle Anforderungen für De-Mail erfüllen und ein entsprechendes Angebot machen können. United Internet folgte als dritter Anbieter ein Jahr später. Ziel von De-Mail ist es, Informationen rechtssicher über das Internet austauschen zu können, für Bürger, Unternehmen und Behörden. Vor allem Unternehmen und Behörden versprechen sich von der De-Mail, einfacher, schneller und preiswerter Geschäfte per Internet in rechtlich sicherer Form abwickeln zu können.

Doch wie sieht die Wirklichkeit, wie die Akzeptanz von De-Mail gut zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes aus? Die Genossenschaft zur Wahrung von Nutzerinteressen eG (www.nutzerinteressen.org) und die internetPost AG (www.internetpost.ag) habe in der Praxis überprüft, wie es um De-Mail steht, und Auskunfsanfragen per De-Mail an Unternehmen und Behörden gesendet, die sich am De-Mail-System beteiligen. Das Ergebnis hätte kaum schlechter ausfallen können: 75 Prozent der angeschriebenen Empfänger schafften es nicht, innerhalb von einer Woche eine Antwort zu senden.

"Bislang scheint kaum jemand die Möglichkeiten von De-Mail ernst zu nehmen", sagt Andreas Schumann, Vorstand der internetPost AG und Leiter der Studie. "Zwar wollen alle gerne schnell, preiswert und einfach rechtssichere Nachrichten versenden - doch darauf eingestellt hat sich kaum jemand. Nicht einmal auf Seiten von Wirtschaft und Behörden."

Unterdessen eskaliert der Streit um die Bedeutung der De-Mail. Nicht nur die Kritik an der technischen Umsetzung wird lauter - sie entzündet sich vor allem an der nicht durchgängigen Verschlüsselung bei der Übermittlung von De-Mail -, auch der Streit zwischen potenziellen Anbietern rechtssicherer Kommunikation wird schärfer: Die Deutsche Post will ihr eigenes durchgängig verschlüsseltes Mail-System, den E-Postbrief, durch den Gesetzgeber mit derselben Anerkennung wie De-Mail als gleichrangiges Kommunikationsmittel durchsetzen. Die für De-Mail erforderliche Zertifizierung will die Deutsche Post allerdings nicht durchlaufen. Der Wettbewerb der beiden Systeme entwickelt sich zu einem Wettkampf zwischen De-Mail und E-Postbrief. Mit einstweiligen Verfügungen wird Werbung unterbunden, europäische Gerichte werden angerufen, und die Deutsche Post nutzt die traditionell intensiven Beziehungen in die Landes- und Bundespolitik, um ihren E-Postbrief im Wettbewerb zur De-Mail zu positionieren.

Die Provider von De-Mail geben bisher keine aussagekräftigen Nutzerzahlen bekannt. Die Hochrechnung von Nutzerinteressen eG und internetPost haben ergeben, dass bislang zirka 120.000 Nutzer für De-Mail registriert und freigeschaltet. Rund 90 Unternehmen und Institutionen sind mit einer De-Mail-Adresse im öffentlichen Adressverzeichnis aufgeführt. Welchen finanziellen Aufwand die Provider für ihr De-Mail-System betrieben haben, ist nicht bekannt.

Dagegen ist die Deutsche Post mit ihrem E-Postbrief-System ein wenig offener: Das Bonner Unternehmen investiert rund 500 Millionen Euro in seine E-Post und hat im vergangenen Jahr 20 Millionen Euro an Umsätzen erzielt. Wie viele Nutzer in ihrem freigeschaltet, veröffentlicht auch die Deutsche Post nicht.

Die geringe Antwortquote auf Unternehmensseite lässt darauf schließen, dass bislang überzeugende digitale Angebote, die De-Mail erfordern, fehlen.

Nutzerinteressen eG und internetPost AG bieten mit ihrer Datenschutzzentrale SAFE-ADDRESS, www.safe-address.de, eine einfache De-Mail-Anwendung: In dem Portal können Bürger bei Unternehmen und Institutionen mit wenigen Klicks Auskunftsanfragen den dort über sie gespeicherten Daten stellen. Dies funktioniert nicht nur über den bislang üblichen Papierweg: Auskunftsanfrage geht per Fax ans Unternehmen oder an die Behörde; die Angeschriebenen müssen per Brief antworten. Bei der Auskunft über die gespeicherten Daten können ellenlange Briefe von vielen DIN-A4-Seiten zusammenkommen. Per digitaler Kommunikation lässt sich die Antwort deutlich preiswerter abwickeln. Das Portal SAFE-ADDRESS ermöglicht es deshalb, dass Bürger und Verbraucher ihre De-Mail-Adresse für Antworten auf ihre Anfragen nach Bundesdatenschutzgesetz freischalten.

Die vollständige Studie liegt hier zum Download:

http://safeaddress.files.wordpress.com/2013/06/130605-feldstudie-demail.pdf

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Blog der Datenschutzzentrale SAFE-ADRESS

Genossenschaft zur Wahrung von Nutzerinteressen eG

Die internetPost AG hat die Webanwendung SAFE-ADDRESS, www.safe-address.de, entwickelt. Über diese Plattform können Unternehmen und Behörden die Opt-in-Generierung und Zugangseröffnung für werbliche und vertragliche Kommunikation mit Verbrauchern abwickeln und verwalten. SAFE-ADDRESS ermöglicht es, Verbraucheranfragen nach dem Bundesdatenschutzgesetz bezüglich Auskunft, Widerspruch, Löschen von personenbezogenen Daten kostengünstig und effizient abzuwickeln.

Die Genossenschaft zur Wahrung von Nutzerinteressen eG unterstützt Nutzer dabei, ihre berechtigten Interessen durchzusetzen. Dafür baut sie mit der internetPost AG eine Internetplattform auf, die zunächst vor allem zwei Ziele verfolgt: Zum einen vereinfacht sie Nutzern, ihre Rechte, die sich aus Datenschutzbestimmungen ergeben, wahrzunehmen und einzufordern. Zum anderen schafft sie die Voraussetzungen, die Werbeflut im physischen und im digitalen Briefkasten zu kanalisieren und zu reduzieren.
Die sich daraus ergebenden digitalen Nutzerprofile verwaltet die Genossenschaft in Selbstverwaltung, wie sie im deutschen Genossenschaftsgesetz vorgeschrieben ist. So wird sichergestellt, dass die Hoheit über die gespeicherten Daten stets beim Nutzer bleibt.

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