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Pflicht zur Arbeitszeiterfassung besteht ab sofort

So finden Sie die passende Lösung für Ihr Unternehmen

(PresseBox) (Landau in der Pfalz, )
Mit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 13. September 2022 (Az.: 1 ABR 22/21) steht fest, dass jeder Arbeitgeber ab sofort verpflichtet ist, alle Arbeitszeiten systematisch zu erfassen.

Bisher ging man davon aus, dass die Pflicht zur Einführung eines Systems zur vollständigen Arbeitszeiterfassung und damit auch das weitestgehende Ende der Vertrauensarbeitszeit vom deutschen Gesetzgeber abhängt. Mit dem Urteil des BAG ist jetzt allerdings entschieden, diese Pflicht besteht bereits.

Für wen gilt die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung?

Das Arbeitsschutzgesetz gilt für alle Betriebe in Deutschland unabhängig von ihrer Größe. Somit sind entsprechend dem BAG-Urteil künftig alle Unternehmen in Deutschland dazu verpflichtet, die Arbeitszeit zu erfassen.

Ab wann gilt die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung?

Pressemeldung des Bundearbeitsgerichts zur Einführung elektronischer Zeiterfassung vom 13. September 2022:
„Der Arbeitgeber ist nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann.“

Die Erfassung von Arbeitszeit gilt damit ab sofort.

Was bedeutet das für die Vertrauensarbeitszeit?

Schon bisher galt: Vertrauensarbeitszeit bedeutet keine Veränderung der individuell geschuldeten Arbeitszeit. Dem Mitarbeiter war nur freigestellt, wann er diese erbringt. Mit dem BAG-Urteil muss nun verpflichtend die gesamte Arbeitszeit inklusive Pausenzeiten erfasst werden.

Wie soll die Arbeitszeit erfasst werden?

Eine Antwort auf die Frage, wie die Arbeitszeiten erfasst werden müssen, gibt das BAG bislang nicht. Bereits im EUGH-Urteil von 2019 hieß es, dass die Arbeitgeber verpflichtet werden müssen, eine objektive, verlässliche und für alle Beteiligten zugängliche Erfassung der Arbeitszeit einzuführen.

Die Vorteile einer Software-Lösung liegen hierbei auf der Hand. Eine digitale Zeiterfassung:
  • ist einfach in der Handhabung für Ihre Mitarbeiter.
  • erspart Zeit sowohl in der Erfassung als auch bei der Prüfung durch Vorgesetzte
  • ermöglicht eine automatische Übermittlung der Zeiten an die Lohnabrechnung
  • bietet jederzeit volle Transparenz für Mitarbeiter, Personalabteilung und Geschäftsführung.
Welche Möglichkeiten zur Arbeitszeiterfassung gibt es?

Mit GDI Zeit Profi erfüllen Sie alle gesetzlichen Verpflichtungen zum Thema Arbeitszeiterfassung. Darüber hinaus erhalten Sie ein frei konfigurierbares Tool zur Erfassung und Auswertung von Arbeitszeiten, Bereitschaftszeiten, Fehlzeiten und Überstunden. Alle notwendigen Dokumentationen aufgrund rechtlicher Anforderungen wie beispielsweise GoBD oder MiLoG werden abgebildet.

Welchen Erfassungsweg Sie wählen, bleibt Ihnen überlassen. Die klassische Stechuhr hat sich verdient gemacht, aber besonders bei flexiblen Aufgaben- und Einsatzbereichen ist die mobile Erfassung nicht mehr wegzudenken. Deswegen bietet GDI Zeit Profi über die stationäre Erfassung hinaus auch Browseranwendungen und Mobile Apps an.

Über die Erfassung von Arbeitszeiten hinaus verfügt GDI Zeit Profi über eine Vielzahl an weiteren Funktionalitäten und Einstellungsmöglichkeiten. Dazu gehören frei definierbare Zeitarten, eine vollständige Urlaubsverwaltung mit entsprechendem Antragswesen, Schnittstelle zur Lohn- und Gehaltsabrechnung, automatische Schichterkennung, variable Sollzeiten, Verwaltung von Gleitzeitkonten, Ermittlung von Zuschlägen, Sonderfunktionen für Mini-Jobber und vieles mehr.

Als schnelle Einstiegsmöglichkeit mit Basisfunktionen bietet GDI Software eine reine Cloud-Lösung zur mobilen Zeiterfassung per Smartphone/Tablet oder Browser-App 30 Tage lang unverbindlich und kostenlos zum Test an: GDI Zeit Compact.

Was bedeutet die BAG-Entscheidung und wie geht’s jetzt weiter?

Für Betriebsräte und Arbeitnehmer wird deren Rechtsposition bei der Arbeitszeiterfassung durch das Urteil gestärkt. Zudem ist das Urteil des Bundesarbeitsgerichts als Grundsatzurteil zu betrachten. Das heißt: Es wurde verbindlich festgestellt, dass Arbeitszeiten von allen Arbeitgebern erfasst werden müssen. Es ist zu erwarten, dass der Gesetzgeber nun zusätzlich die bereits angekündigten Gesetzgebungsverfahren bezüglich der Arbeitszeiterfassung in die Wege leitet. Einige Gesetze müssen nachgebessert werden und Detail-Regelungen müssen geschaffen werden.

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GDI Gesellschaft für Datentechnik und Informationssysteme mbH

Die GDI - Gesellschaft für Datentechnik und Informationssysteme mbH - entwickelt seit ihrer Gründung 1979 am Standort in Landau in der Pfalz kaufmännische Software für mittelständische Unternehmen. Mit seinen Lösungen für Warenwirtschaft, CRM, Auftragsbearbeitung, Finanzbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung, Kostenrechnung, Lohn & Gehaltsabrechnung sowie Zeiterfassung inklusive Mobile-Apps und Browseranwendungen zählt GDI zu den wenigen Komplett-Anbietern am Markt. Mehr als 18.000 Unternehmen vertrauen bundesweit auf diese Lösungen.

Durch die offene Programm-Architektur der GDI Software und den Service von 60 GDI Fachhandelspartnern vor Ort erhält jede Branche und jedes Szenario eine perfekte Lösung. Basis hierfür ist das GDI Drei-Stufen-Modell: GDI-Standard-Lösungen plus Branchen-Standards plus individuelle Anpassungen.

So entstehen „maßgeschneiderte individuelle Standard-Software-Lösungen“ – made in Germany.

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