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Reifendruckkontrollsysteme werden Pflicht

Partner der GDHS sind vorbereitet

(PresseBox) (Köln, )
Ab dem 1. November 2014 gilt eine neue EU-Verordnung, nach der alle Neuwagen mit Reifendruckkontrollsystemen ausgestattet sein müssen. Die Regelung, die "RDKS" zum Bestandteil des Fahrzeugs macht, fordert von Kfz-Betrieben eine genaue Vorbereitung auf die neu anfallenden Aufgaben, sowohl in den Werkstätten als auch in Bezug auf die Kundenkommunikation.

Die neue Verpflichtung führt zu grundlegenden Veränderungen in den Werkstattabläufen, da sämtliche Dienstleistungen hiervon betroffen sind, egal ob ein einfacher Reifenwechsel oder die Montage von Neureifen. Als Herausforderung kommt hinzu, dass die Fahrzeughersteller mit zwei verschiedenen Systemen arbeiten, die unterschiedlich montiert werden müssen. "Mal eben schnell selbst die Reifen wechseln, gehört damit der Vergangenheit an, da spezielles Know-how, besonderes Handling und eine entsprechende technische Ausstattung erforderlich sind", so Heiko Anschütz, Leiter Autoservice bei den GD Handelssystemen. Auch die Kosten für Wechsel und Montage können sich erhöhen.

"Die Verordnung bringt einige Vorteile für die Fahrer der neuen Fahrzeuge mit sich", erklärt Anschütz. So lasse sich mit einem dauerhaft korrekten Luftdruck vor allem Geld sparen, da sich der Reifenverschleiß verringere und der Kraftstoffverbrauch sinke. Darüber hinaus steigerten RDKS die Fahrsicherheit, denn die Fahrstabilität könne durch einen zu niedrigen Reifenluftdruck negativ beeinflusst werden.

"Diese neuen Gegebenheiten müssen an die Kunden kommuniziert und ihnen vor allem erklärt werden", berichtet Anschütz weiter. Diese Aufgabe wird vermutlich in hohem Maße den Werkstätten obliegen, die den direkten Kontakt zu den Kunden pflegen. "Wir haben verstanden, dass das Thema nicht erst in der Werkstatt, sondern schon im Verkaufsraum beginnt und Maßnahmen ergriffen, um unsere Partnerbetriebe bestmöglich dabei zu unterstützen, sodass Kunden bei GDHS-Handelspartnern sowohl in Bezug auf die neuen technischen Gegebenheiten bestens aufgehoben sind, als auch mit allen Fragen rund um dieses Thema." Den Partnern der GDHS stehen somit immer die aktuellsten Informationen und Entwicklungen zu RDKS im partner.net, dem Intranet der GDHS, zur Verfügung. Darüber hinaus wurde die Warenwirtschaft bereits entsprechend aktualisiert und die hinzugekommenen Artikel ausführlich erläutert. Auch in Sachen Kommunikation stehen die Händler nicht alleine da, sondern erhalten Unterstützung in Form von Pressemitteilungen und auch Tipps für das Verkaufsgespräch.

Informationen zu RDKS

Den Verbau von RDKS/TPMS schreibt die Verordnung Nr. 661/2009 der EU vor. Damit soll einerseits die Sicherheit verbessert, andererseits die Umwelt geschont werden. Bereits seit dem 01.11.2012 müssen alle EG-typgenehmigten Kraftfahrzeuge mit RDKS ausgestattet sein. Diese Regelung dient den Herstellern als Übergangsphase, da zwischen Typengenehmigung und Markteinführung im Normalfall ungefähr sechs bis neun Monate liegen. Ab dem 01.11.2014 muss dann jeder Neuwagen, der vom Band geht, über ein Reifendruckkontrollsystem verfügen. Den Herstellern stehen hier zwei Systeme zur Auswahl, das direkte und indirekte System. Beim direkten System ist im Reifen ein Sensor eingebaut, der den Luftdruck direkt misst und die Daten per Funk übermittelt. Das indirekte System misst die Rotation der Reifen beispielsweise über die ABS-Sensoren. Denn wenn ein Reifen Luft verliert, muss er sich durch den verringerten Umfang schneller drehen als die anderen.
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